Ehevertrag

Ehevertrag

Ein Ehevertrag stellt Eheleuten Regeln für die gemeinsame Ehe auf, insbesondere im Fall der Scheidung.

mayor-917147_640Daher sollte vor einer Eheschließung über den Abschluss eine Ehevertrages nachgedacht werden. In vielen Fällen kann dieser sinnvoll sein, insbesondere zum Schutz von vermögenden Partner oder wenn ein Partner ein Unternehmen mit in die Ehe einbringt. So kann man sich durch einen Ehevertrag in diesen Fällen bei einer Scheidung finanziell abzusichern.

Weitere Fälle in denen ein Ehevertrag sinnvoll ist sind hier zu finden.

Nach deutschem Recht ist ein Ehevertrag nur gültig, wenn dieser notariell beglaubigt wurde.

Ein Muster für einen Ehevertrag finden Sie hier.

Er kann vor oder während der Ehe geschlossen werden, in seltenen Fällen sogar nach einer Scheidung. Fehler die man bei einem Ehevertrag meiden sollte können sie hier nachlesen.

Was wird im Ehevertrag geregelt?

Es werden insbesondere drei folgenden grundlegende Bereiche geregelt im Ehevertrag.

  1. Der Güterstand
  2. Der Versorungsausgleich
  3. und der nacheheliche Unterhalt

Der Güterstand

Über einen Ehevertrag sollte vor der Hochzeit nach gedacht werden. Dabei werden im Ehevertrag 3 Bereiche geregelt.

Über einen Ehevertrag sollte vor der Hochzeit nach gedacht werden. Dabei werden im Ehevertrag 3 Bereiche geregelt.

Ohne Abschluss eines Ehevertrages leben Eheleute nach deutschem Recht automatisch im Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Dabei wird im Falle einer Scheidung das Anfangs- und Endvermögen jedes Ehepartners ermittelt wird und die Hälfte des Zugewinns steht dem Partner mit dem geringeren Vermögensüberschuss zu. Dieses wird als  Zugewinnausgleich bezeichnet.

Auch negative Beträge wie Schulden werden dem Anfangsvermögen zugerecht und beim Endvermögen alle Vermögenswerte einschließlich Aktiva und Passiva.

Im Ehevertrag kann ein anderer Güterstand als die Zugewinngemeinschaft vereinbart werden und zwar die Gütertrennung oder die Gütergemeinschaft.

Bei der Gütergemeinschaft ist das Eigentum der Partner gemeinschaftlich, also auch in die Ehe eingebrachten Vermögen werden zu gemeinschaftlichen Eigentum, über das beide Partner nur gemeinsam verfügen können, im Falle von Verbindlichkeiten haften allerdings beide Partner, also ist hier Vorsicht geboten.

Die Gütertrennung bietet sich an bei begüteten Partnern, zum Schutz eines mit in die Ehe gebrachten Unternehmens und bei Heirat im höheren Alter an. Im Fall einer Trennung findet hier kein Ausgleich im Fall der Trennung statt, jeder Partner behält sein Vermögen.

Nur in extremen härte Fällen kann hier ein Anspruch erklagt werden. Wenn zum Beispiel jeglicher Ausschluss eines Vermögensausgleich zu unzumutbaren Situationen führt. Beispielsweise hat ein Partner sein Vermögen aufgebraucht um ein Haus auf dem Grundstück des anderen Partner zu erbauen, was damit in dessen Besitz übergegangen ist. Hier kann im Fall der Scheidung ein Anspruch auf einen Teil des Geldes als Entschädigung für den erschaffenen Wert, das Haus, erklagt werden.

Im Fall des Todes erbt der Ehegatte nur ein Viertel. Allerdings verliert man dann Vorteile bei der Erbschaftsteuer bezüglich der Zugewinngemeinschaft.

Weiterhin besteht auch die Möglichkeit die modifizierte Zugewinngemeinschaft zu wählen, es wird dann festgelegt, dass bei einer Scheidung ein Zugewinnausgleich nicht ausgeführt wird. Oder es wird festgelegt, dass bestimmte Vermögenswerte (Erbe, Firmenanteile) nicht dem Zugewinnausgleich unterfallen.

Es kann auch geregelt werden dass der Zugewinn auf eine Summe begrenzt wird wie 100.000€. Zugewinne aus Erbschaften oder gesteigerten Betriebsvermögen während der Ehe können ausgenommen werden.

Mann kann auch eine abweichende Ausgleichsquote wählen. Vom Gesetzgeber ist die Hälfte des Wertunterschiedes als Ausgleich vereinbart. Hier kann ein anderes Verhältnis gewählt werden.

Ebenso kann die genaue höhe des Anfangsvermögens festgelegt werden um spätere Streitigkeiten über die Höhe bei der Scheidung zu vermeiden.

Der Versorgungsausgleich

Der Ehevertrag regelt die 3 Bereiche Güterstand, Versorgungsausgleich und nachehelichen Unterhalt.

Der Ehevertrag regelt die 3 Bereiche Güterstand, Versorgungsausgleich und nachehelichen Unterhalt.

Hiermit werden Rentenansprüche bezeichnet, die während der Ehezeit erworben werden. Im Fall der Scheidung findet ein Versorgungsausgleich und damit der Abtritt von Versorgungsansprüchen, Rentenanteilen statt sofern nichts anderes vereinbart wurde. Dieses bedeutet das ein Ehepartner dem anderen im Alter einen Teil seiner Rente überlassen muss.

Gerade wenn einer der beiden Ehepartner sich um die Kindererziehung kümmert und so nicht oder nur Teilzeit arbeitet muss der andere Teile seiner Rentenansprüche an ihn abtreten.

Durch einen Ehevertrag lassen sich diese gesetzlichen Regelungen abändern, jedoch erfordert dieses die Zustimmung des Familiengerichtes, dieses überprüft vor allem Fragen der Vermögensauseinandersetzung im Falle der Scheidung, getroffene Unterhaltsregelungen und die Sicherung des Berechtigen im Falle einer Erwerbsunfähigkeit.

Der Ausschluss des Versorgungsausgleiches ist beispielsweise wirksam, wenn beide Ehepartner ohne Durchführung eines Versorgungsausgleiches ausreichend versorgt sind oder der Verzicht auf Versorgungsrechte oder -anrechte als eine Gegenleistung für die Übertragung von Vermögen, die zur Altersversorgung dienen erbracht wird. Ebenso wenn einer der Partner höhere Rücklagen für das Alter hat oder selbständig war und die Kinder betreute. Die erwerbsfähige Frau müsste hier nämlich auch bei der Scheidung Rentenansprüche an den Ehemann abtreten.

Der nacheheliche Unterhalt

Es können Regelungen für den nachehelichen Unterhalt vereinbart werden, die sonst, ohne Ehevertrag, auch lebenslang bestehen können.

Im Ehevertrag können diese angepasst werden oder es kann auch ein Unterhaltsverzicht vereinbart werden.

Gerade wenn ein Ehegatte aufgrund der Kinderbetreuung, Altersgründen oder Krankheit nicht in der Lage ist für seinen Unterhalt selbst zu sorgen können Unterhaltsansprüche an den anderen Partner gestellt werden.

Regelungen über den Unterhalt während der Ehe und den Kindesunterhalt sind jedoch nicht möglich.

Auf einen Trennungsunterhalt in der Zeit zwischen Scheidung und Trennung kann man im Ehevertrag ebenfalls nicht verzichten.

Ist kein Kinderwunsch vorhanden kann eine Scheidung so auch ohne finanzielle Forderungen vollzogen werden.

Es kann auch vereinbart werden, dass im Falle der Geburt gemeinsamer Kinder ein Unterhaltsregelung vereinbart wird. Da ein Partner aufgrund der Kinderbetreuung seinen Beruf zeitweise aufgeben oder nur beschränkt nach gehen kann.

Ein Unterhaltsanspruch kann im Falle von Nachwuchs nicht vollständig ausgeschlossen werden, ein vereinbarter Verzicht könnte dann nämlich als sittenwidrig ausgelegt werden und den ganzen Ehevertrag nichtig machen.

Gerade wenn der wirtschaftlich schlechter gestellte Ehepartner im Ehevertrag auf einen nachehelichen Betreuungsunterhalt verzichten soll und er sich um die gemeinsamen Kinder kümmert.

Es besteht auch die Möglichkeit weitere Regelungen festzulegen über das geplante Zusammenleben, Kinderplanung etc. die jedoch nicht einklagbar sind.

Bei Partner unterschiedlicher Nationalität ist ein Ehevertrag sinnvoll der festlegt nach dem Recht im Falle einer Trennung verfahren wird.

In der Regel gilt das jeweilige Recht der Staatsangehörigkeit der Ehepartner, auch wen diese im Ausland leben und dort die Scheidung einreichen. Im Zweifelsfall entscheidet das Familiengericht über den Gerichtsstandort.

Wenn Einigkeit über den Umfang eines Ehevertrages besteht kann man sich die Kosten für einen Rechtsanwalt sparen und nur einen Notar aufsuchen.

Alle Angaben ohne Gewähr auf Richtigkeit und stellen keine Rechtsbelehrung dar.

6 Replies to “Ehevertrag”

  1. Mein Mann und ich werden nächstes Jahr heiraten und haben uns für einen Ehevertrag entschieden. Für mich ist es gerade wichtig, da wir zukünftig auch Kinder planen. Wenn ich aufgrund der Kinderbetreuung Zuhause bleiben sollte oder weniger arbeiten möchte ich im schlimmsten Fall Unterhaltsansprüche haben. Mein Mann versteht das auch und wir werden demnächst einen Anwalt aufsuchen, um alles auszuarbeiten.

  2. Ich denke am Ende des Tages bringt ein Ehevertrag viele Vorteile und hat es im Notfall viel einfacher. Meine Schwester und ihr Mann waren letzte Woche auch beim Notar und haben einen Ehevertrag aufgesetzt. Beide von ihnen haben ihr eigenes Unternehmen und die Gütertrennung bietet diesem Schutz.

  3. Vielen Dank für diesen Beitrag über den Ehevertrag. Spannend, dass innerhalb des Ehevertrags auch ein Unterhaltsverzicht vereinbart werden kann. Ich möchte nächstes Jahr heiraten und wir einigen uns gerade über die Punkte, die wir in unseren Ehevertrag aufnehmen wollen.

  4. Ein Ehevertrag ist ein wichtiger Bestandteil des Familienrechts und ermöglicht es Paaren, ihre individuellen Bedürfnisse und Wünsche in Bezug auf Vermögensaufteilung und Unterhalt festzuhalten. Dabei ist es ratsam, vorab einen Anwalt für Familienrecht hinzuzuziehen, um die rechtlichen Auswirkungen der verschiedenen Güterstände zu klären und eine maßgeschneiderte Lösung zu finden. Der Ehevertrag bietet sowohl während als auch nach der Ehe Sicherheit und Klarheit für beide Partner und kann dazu beitragen, Konflikte zu vermeiden. Es ist wichtig, sich umfassend über die Möglichkeiten und Vorteile eines Ehevertrags zu informieren, um fundierte Entscheidungen treffen zu können und eine solide Basis für eine langfristige Partnerschaft zu schaffen.

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