Düsseldorfer Tabelle 2025: Berechnung des Kindesunterhalts
Die Düsseldorfer Tabelle dient als Grundlage für die Berechnung des Kindesunterhalts. Sie teilt das Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen in verschiedene Einkommensgruppen ein und legt für jedes Alter des Kindes den Bedarf des Kindes fest. Anhand dieser Tabelle können Unterhaltszahlungen klar und nachvollziehbar berechnet werden.
Einkommensgruppen des Unterhaltspflichtigen
| Einkommensgruppe (monatliches Nettoeinkommen) | Unterhaltsbedarf für Kinder |
|---|---|
| Bis 1.900 EUR | Bedarf für Kinder im Alter von 0-5 Jahren: 393 EUR |
| Bedarf für Kinder im Alter von 6-11 Jahren: 461 EUR | |
| Bedarf für Kinder im Alter von 12-17 Jahren: 544 EUR | |
| 1.901 EUR bis 2.300 EUR | Bedarf für Kinder im Alter von 0-5 Jahren: 405 EUR |
| Bedarf für Kinder im Alter von 6-11 Jahren: 475 EUR | |
| Bedarf für Kinder im Alter von 12-17 Jahren: 559 EUR | |
| 2.301 EUR bis 2.700 EUR | Bedarf für Kinder im Alter von 0-5 Jahren: 418 EUR |
| Bedarf für Kinder im Alter von 6-11 Jahren: 490 EUR | |
| Bedarf für Kinder im Alter von 12-17 Jahren: 574 EUR | |
| 2.701 EUR bis 3.100 EUR | Bedarf für Kinder im Alter von 0-5 Jahren: 433 EUR |
| Bedarf für Kinder im Alter von 6-11 Jahren: 505 EUR | |
| Bedarf für Kinder im Alter von 12-17 Jahren: 589 EUR | |
| 3.101 EUR bis 3.500 EUR | Bedarf für Kinder im Alter von 0-5 Jahren: 446 EUR |
| Bedarf für Kinder im Alter von 6-11 Jahren: 520 EUR | |
| Bedarf für Kinder im Alter von 12-17 Jahren: 603 EUR | |
| 3.501 EUR bis 4.000 EUR | Bedarf für Kinder im Alter von 0-5 Jahren: 459 EUR |
| Bedarf für Kinder im Alter von 6-11 Jahren: 535 EUR | |
| Bedarf für Kinder im Alter von 12-17 Jahren: 617 EUR | |
| Ab 4.001 EUR | Bedarf für Kinder im Alter von 0-5 Jahren: 472 EUR |
| Bedarf für Kinder im Alter von 6-11 Jahren: 550 EUR | |
| Bedarf für Kinder im Alter von 12-17 Jahren: 631 EUR |
Sonderregelungen und Anpassungen
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Betreuungsunterhalt (Ehegattenunterhalt):
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Wenn der unterhaltspflichtige Elternteil oder Ehegatte für den Partner aufkommt, wird der Betrag zusätzlich zum Kindesunterhalt berücksichtigt.
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Der Ehegattenunterhalt richtet sich nach dem Einkommen des Unterhaltspflichtigen und den ehelichen Lebensverhältnissen.
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Volljährige Kinder:
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Der Unterhalt für volljährige Kinder (ab 18 Jahren) wird ebenfalls nach der Düsseldorfer Tabelle berechnet, wobei der Bedarf häufig höher ist, wenn das Kind in einer Ausbildung oder im Studium ist.
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Erhöhungen:
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Je nach spezifischen Bedürfnissen des Kindes (z.B. Krankheit, Behinderung) kann der Bedarf angepasst werden.
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Beispielhafte Berechnung des Kindesunterhalts
Beispiel 1: Unterhalt für ein Kind im Alter von 10 Jahren
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Nettoeinkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils: 2.500 EUR
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Bedarf des Kindes (Alter 6-11 Jahre): 475 EUR (gemäß Düsseldorfer Tabelle)
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Berechneter Unterhalt: 475 EUR
Beispiel 2: Unterhalt für ein Kind im Alter von 16 Jahren
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Nettoeinkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils: 3.200 EUR
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Bedarf des Kindes (Alter 12-17 Jahre): 589 EUR (gemäß Düsseldorfer Tabelle)
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Berechneter Unterhalt: 589 EUR
Beispiel 3: Unterhalt für ein Kind im Alter von 4 Jahren
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Nettoeinkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils: 1.800 EUR
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Bedarf des Kindes (Alter 0-5 Jahre): 393 EUR (gemäß Düsseldorfer Tabelle)
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Berechneter Unterhalt: 393 EUR
Wichtige Hinweise zur Anwendung der Tabelle
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Eigenes Einkommen berücksichtigen:
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Das Nettoeinkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils wird herangezogen. Dabei wird das Einkommen aus allen Quellen (z.B. Gehalt, Selbstständigkeit, Einkünfte aus Vermietung) berücksichtigt.
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Erhöhung und Anpassungen:
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Die Düsseldorfer Tabelle wird regelmäßig angepasst, um Inflation und allgemeine Preissteigerungen zu berücksichtigen. Achten Sie auf die jeweils aktuelle Version.
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Zusätzliche Kosten:
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Neben dem regulären Kindesunterhalt können auch zusätzliche Kosten wie Schulbedarf, Freizeitaktivitäten oder medizinische Ausgaben berücksichtigt werden.
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Fazit:
Die Düsseldorfer Tabelle ist eine wichtige Grundlage für die Berechnung des Unterhalts in Düsseldorf und ganz Deutschland. Sie bietet eine transparente und faire Möglichkeit, den Unterhalt für Kinder und Ehegatten zu ermitteln und Streitigkeiten zu vermeiden. Wenn Sie Fragen zur genauen Berechnung haben oder spezielle Anpassungen benötigen, ist es ratsam, sich von einem Fachanwalt für Familienrecht beraten zu lassen.