Ehevertrag in Schweden

Ehevertrag in Schweden: Regeln, Registrierung und wichtige Hinweise

Ein schwedischer Ehevertrag wird als Äktenskapsförord bezeichnet. Darin können Ehepartner oder zukünftige Ehepartner festlegen, welches Vermögen als persönliches Sondervermögen behandelt werden soll. Eine solche Vereinbarung kann bei einer späteren Scheidung oder beim Tod eines Ehepartners erhebliche Auswirkungen haben.

Der Ehevertrag kann vor der Hochzeit oder jederzeit während der Ehe abgeschlossen werden. Damit er in Schweden formell wirksam ist, muss er schriftlich verfasst, datiert, von beiden Partnern unterschrieben und beim schwedischen Finanzamt Skatteverket registriert werden.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Der schwedische Ehevertrag heißt Äktenskapsförord.
  • Damit wird festgelegt, welches Vermögen persönliches Sondervermögen sein soll.
  • Sondervermögen wird normalerweise nicht in eine spätere Vermögensaufteilung einbezogen.
  • Der Vertrag muss schriftlich verfasst, datiert und von beiden Partnern unterschrieben werden.
  • Zusätzlich ist eine Registrierung beim Skatteverket erforderlich.
  • Der Vertrag kann das gesamte Vermögen oder nur bestimmte Vermögenswerte umfassen.
  • Ein Ehevertrag überträgt nicht automatisch das Eigentum an einer Sache.
  • Er ersetzt kein Testament.

Was ist ein schwedischer Ehevertrag?

Mit einem Äktenskapsförord bestimmen Ehepartner oder zukünftige Ehepartner, welche Vermögenswerte als enskild egendom gelten sollen. Der Begriff bezeichnet persönliches Sondervermögen, das grundsätzlich nicht in eine spätere eheliche Vermögensaufteilung einbezogen wird.

Vermögen, das nicht als Sondervermögen eingestuft ist, wird in Schweden als giftorättsgods bezeichnet. Es wird bei einer sogenannten bodelning berücksichtigt. Eine solche Vermögensaufteilung kann insbesondere bei einer Scheidung oder nach dem Tod eines Ehepartners stattfinden.

Giftorättsgods bedeutet nicht, dass den Eheleuten während der Ehe automatisch alles gemeinsam gehört. Jeder Ehepartner bleibt grundsätzlich Eigentümer seines Vermögens und haftet normalerweise für seine eigenen Schulden. Das eheliche Teilungsrecht wird vor allem dann relevant, wenn tatsächlich eine Vermögensaufteilung durchgeführt wird.

Was bedeutet enskild egendom?

Enskild egendom ist Vermögen, das normalerweise nicht in die eheliche Vermögensaufteilung fällt. Ein Vermögenswert kann insbesondere durch folgende Regelungen zu Sondervermögen werden:

  • durch einen registrierten Ehevertrag,
  • durch eine entsprechende Bedingung in einer Schenkung von einer dritten Person,
  • durch eine entsprechende Bestimmung in einem Testament,
  • durch eine Begünstigtenregelung bei bestimmten Versicherungen oder Sparformen.

Auch ein Vermögenswert, der an die Stelle des ursprünglichen Sondervermögens tritt, kann unter bestimmten Voraussetzungen Sondervermögen bleiben. Wird beispielsweise eine als Sondervermögen geltende Immobilie verkauft und mit dem Erlös eine andere Immobilie gekauft, kann auch die neue Immobilie entsprechend behandelt werden.

Erträge aus dem Sondervermögen gelten dagegen grundsätzlich als aufzuteilendes Vermögen, sofern nichts anderes bestimmt wurde. Zu solchen Erträgen können Zinsen, Dividenden, Mieteinnahmen oder andere laufende Einnahmen gehören.

Wer möchte, dass auch die Erträge aus dem Sondervermögen persönlich bleiben, sollte dies ausdrücklich und eindeutig im Ehevertrag festhalten.

Was kann im Ehevertrag geregelt werden?

Die Ehepartner können selbst bestimmen, wie umfangreich der Ehevertrag sein soll. Sie können beispielsweise vereinbaren, dass:

  • das gesamte gegenwärtige und zukünftige Vermögen Sondervermögen sein soll,
  • nur das Vermögen eines Ehepartners als Sondervermögen behandelt wird,
  • eine bestimmte Immobilie oder Wohnung Sondervermögen ist,
  • Unternehmensanteile oder Aktien nicht in die Vermögensaufteilung fallen,
  • eine bestimmte Erbschaft oder Schenkung Sondervermögen ist,
  • bestimmte Konten oder Geldanlagen Sondervermögen sind,
  • auch Ersatzgegenstände Sondervermögen bleiben,
  • Erträge aus dem Sondervermögen ebenfalls Sondervermögen sein sollen.

Der Vertrag kann damit vollständig oder teilweise ausgestaltet werden. Bei einem vollständigen Ehevertrag kann das gesamte Vermögen beider Partner zu Sondervermögen erklärt werden. Eine teilweise Vereinbarung erfasst dagegen nur bestimmte Gegenstände oder Vermögensgruppen.

Die betroffenen Vermögenswerte sollten so genau beschrieben werden, dass später eindeutig festgestellt werden kann, was der Vereinbarung unterliegt. Ungenaue Formulierungen können bei einer Scheidung oder nach einem Todesfall zu Streitigkeiten führen.

Was kann ein Ehevertrag nicht regeln?

Ein schwedischer Ehevertrag regelt in erster Linie, ob Vermögen als giftorättsgods oder enskild egendom behandelt wird. Er überträgt nicht automatisch das Eigentum an einer Wohnung, einem Haus, einem Fahrzeug oder einer anderen Sache.

Soll ein Vermögenswert von einem Ehepartner auf den anderen übertragen werden, kann eine separate Schenkungs- oder Übertragungsvereinbarung erforderlich sein. Je nach Vermögensart können weitere Formvorschriften und Registrierungen notwendig sein.

Ein Ehevertrag bestimmt außerdem nicht, wer nach dem Tod eines Ehepartners erbt. Dafür gelten die gesetzlichen Erbvorschriften und ein eventuell vorhandenes Testament. Ehevertrag und Testament erfüllen unterschiedliche Aufgaben und müssen gegebenenfalls aufeinander abgestimmt werden.

Ein Äktenskapsförord regelt normalerweise auch nicht:

  • das Sorgerecht für gemeinsame Kinder,
  • den Wohnort oder den Umgang mit Kindern,
  • Kindesunterhalt,
  • die laufende Verteilung der Haushaltskosten,
  • die interne Bezahlung bestimmter Darlehen,
  • die gesetzliche Erbfolge.

Wann kann ein Ehevertrag sinnvoll sein?

Ob ein Ehevertrag benötigt wird, hängt von der persönlichen und wirtschaftlichen Situation des Paares ab. Eine Vereinbarung kann besonders sinnvoll sein, wenn:

  • ein Ehepartner wesentlich mehr Vermögen besitzt als der andere,
  • einer der Partner ein Unternehmen oder Unternehmensanteile besitzt,
  • eine Immobilie bereits vor der Ehe vorhanden ist,
  • eine größere Erbschaft oder Schenkung erwartet wird,
  • Kinder aus einer früheren Beziehung vorhanden sind,
  • ein Ehepartner wirtschaftliche Risiken aus einer selbstständigen Tätigkeit trägt,
  • Familienvermögen oder ein Familienunternehmen geschützt werden soll,
  • die Partner unterschiedliche Staatsangehörigkeiten besitzen,
  • die Eheleute in verschiedenen Ländern gelebt haben oder Vermögen im Ausland besitzen.

Ein Ehevertrag muss kein Zeichen mangelnden Vertrauens sein. Eine klare Vereinbarung kann beiden Partnern Sicherheit geben und spätere Auseinandersetzungen vermeiden.

Formvorschriften für einen wirksamen Ehevertrag

Damit ein Äktenskapsförord in Schweden formell wirksam ist, muss es:

  • schriftlich verfasst werden,
  • ein Datum enthalten,
  • von beiden Ehepartnern beziehungsweise zukünftigen Ehepartnern persönlich unterschrieben werden,
  • beim Skatteverket registriert werden.

Eine notarielle Beurkundung ist nach den allgemeinen schwedischen Formvorschriften nicht erforderlich. Auch Zeugen sind grundsätzlich nicht vorgeschrieben. Zeugen können im Einzelfall dennoch hilfreich sein, falls später über die Unterzeichnung gestritten wird.

Das Skatteverket stellt kein verbindliches Standardformular für den Inhalt des Ehevertrags bereit. Die Partner müssen den Vertrag daher selbst formulieren oder von einer juristisch qualifizierten Person erstellen lassen.

Ehevertrag vor der Hochzeit

Zukünftige Ehepartner können den Vertrag bereits vor der Eheschließung unterschreiben. Wird er spätestens innerhalb eines Monats nach der Hochzeit beim Skatteverket eingereicht, gilt er grundsätzlich ab dem Tag der Eheschließung.

Wird der Ehevertrag erst später als einen Monat nach der Hochzeit eingereicht, entfaltet er seine Wirkung grundsätzlich erst ab dem Tag, an dem er beim Skatteverket eingeht.

Ein lediglich unterschriebener Vertrag, der zu Hause aufbewahrt und nicht zur Registrierung eingereicht wird, erfüllt die schwedischen Wirksamkeitsvoraussetzungen nicht.

Ehevertrag während der Ehe

Auch bereits verheiratete Paare können jederzeit einen Ehevertrag abschließen. Die Vereinbarung wird grundsätzlich ab dem Tag wirksam, an dem sie beim Skatteverket eingereicht wird, sofern die Registrierung erfolgt.

Ein Ehevertrag kann beispielsweise sinnvoll werden, wenn:

  • ein Ehepartner ein Unternehmen gründet,
  • eine Immobilie gekauft wird,
  • eine größere Erbschaft hinzukommt,
  • sich die wirtschaftliche Situation der Partner verändert,
  • ein Umzug in ein anderes Land geplant ist.

Ein bereits registrierter Vertrag sollte nicht handschriftlich ergänzt oder geändert werden. Änderungen müssen in einem neuen Ehevertrag festgehalten und erneut registriert werden.

Ehevertrag beim Skatteverket registrieren

Die Registrierung läuft grundsätzlich in folgenden Schritten ab:

  1. Die Partner verfassen einen eindeutigen Ehevertrag.
  2. Im Vertrag werden die Namen und schwedischen Personennummern angegeben.
  3. Fehlt eine schwedische Personennummer, sollten das Geburtsdatum und weitere eindeutige Identitätsangaben aufgenommen werden.
  4. Das betroffene Vermögen wird möglichst genau beschrieben.
  5. Es wird festgelegt, ob auch Ersatzgegenstände und Erträge Sondervermögen sein sollen.
  6. Beide Partner unterschreiben den Vertrag.
  7. Der Vertrag wird datiert.
  8. Das Original wird an das Skatteverket geschickt.
  9. Die Registrierungsgebühr wird bezahlt.

Das Original wird an folgende Anschrift geschickt:

Skatteverket
Äktenskapsregistret
871 87 Härnösand
Schweden

Die Antragsgebühr beträgt derzeit 275 schwedische Kronen. Da sich Gebühren und Zahlungsangaben ändern können, sollten die aktuellen Informationen vor der Überweisung unmittelbar beim Skatteverket geprüft werden.

Nach der Registrierung sendet das Skatteverket das Original zurück und bewahrt eine Kopie im schwedischen Eheregister auf. Im Anschreiben sollte angegeben werden, an welche Person und Anschrift das Original zurückgeschickt werden soll.

Welche Zahlungsarten sind möglich?

Die Registrierungsgebühr kann nach den jeweils aktuellen Vorgaben des Skatteverket bezahlt werden. Innerhalb Schwedens kommen insbesondere Swish und eine Überweisung auf das Bankgirokonto der Behörde infrage.

Bei einer Zahlung von einem ausländischen Konto müssen die dafür vorgesehenen internationalen Bankdaten verwendet werden. Als Zahlungsreferenz sollten Namen, Personennummern oder – falls diese nicht vorhanden sind – Geburtsdaten angegeben werden.

Die Zahlung sollte eindeutig dem eingereichten Vertrag zugeordnet werden können. Eine fehlende oder nicht zuordenbare Zahlung kann die Bearbeitung verzögern.

Prüft das Skatteverket den Inhalt?

Die Registrierung durch das Skatteverket bedeutet nicht, dass die Behörde den Vertrag vollständig juristisch geprüft und bestätigt hat.

Das Skatteverket kontrolliert vor allem bestimmte formelle Voraussetzungen. Die Behörde prüft normalerweise nicht abschließend:

  • ob alle Formulierungen eindeutig sind,
  • ob die Vermögenswerte ausreichend genau bezeichnet wurden,
  • ob jede Regelung rechtlich bindend ist,
  • welche genaue Wirkung der Vertrag bei einer späteren Vermögensaufteilung hat,
  • ob der Vertrag möglicherweise unangemessen ist,
  • ob er sinnvoll mit einem Testament oder anderen Verträgen abgestimmt wurde.

Auch ein registrierter Ehevertrag kann daher unklare oder rechtlich problematische Bestimmungen enthalten. Die Registrierung ist keine Garantie dafür, dass jede Klausel die von den Ehepartnern gewünschte Wirkung entfaltet.

Ehevertrag ändern oder aufheben

Ein registrierter Ehevertrag kann nicht durch ein einfaches Schreiben an das Skatteverket geändert oder aufgehoben werden. Die Ehepartner müssen einen neuen Ehevertrag erstellen.

Im neuen Vertrag können sie beispielsweise festlegen, dass Vermögen, das bislang Sondervermögen war, künftig wieder als aufzuteilendes Vermögen gelten soll.

Auch der neue Vertrag muss:

  • schriftlich erstellt werden,
  • ein Datum enthalten,
  • von beiden Ehepartnern unterschrieben werden,
  • im Original eingereicht werden,
  • beim Skatteverket registriert werden.

Für die erneute Registrierung fällt grundsätzlich eine neue Gebühr an.

Ehevertrag und Schulden

Jeder Ehepartner haftet grundsätzlich für seine eigenen Schulden. Durch einen Ehevertrag werden Schulden nicht automatisch auf den anderen Partner übertragen.

Bei einer Vermögensaufteilung werden die Schulden eines Ehepartners normalerweise zunächst von dessen aufzuteilendem Vermögen abgezogen. Erst danach wird das verbleibende Vermögen nach den geltenden Regeln verteilt.

Ein Ehevertrag schützt deshalb nicht automatisch vor allen wirtschaftlichen Risiken. Gemeinsame Kredite, Bürgschaften und gemeinsam erworbene Vermögenswerte müssen gesondert betrachtet werden.

Hat ein Ehepartner einen Kreditvertrag mit unterschrieben oder eine Bürgschaft übernommen, wird diese Verpflichtung nicht allein durch den Ehevertrag aufgehoben.

Ehevertrag bei einer Scheidung

Bei einer Scheidung wird grundsätzlich eine bodelning durchgeführt. Dabei wird festgestellt, welche Vermögenswerte als giftorättsgods zu berücksichtigen sind und welche als enskild egendom außerhalb der Aufteilung bleiben.

Das Sondervermögen wird normalerweise nicht geteilt. Das verbleibende Nettovermögen, das der ehelichen Teilung unterliegt, wird nach Abzug berücksichtigungsfähiger Schulden grundsätzlich zwischen den Ehepartnern aufgeteilt.

Der genaue Ausgang hängt unter anderem ab von:

  • den Eigentumsverhältnissen,
  • dem Inhalt des Ehevertrags,
  • dem Wert der Vermögensgegenstände,
  • den vorhandenen Schulden,
  • weiteren Vereinbarungen, Schenkungen oder Testamenten,
  • möglichen gesetzlichen Ausnahmen und Ausgleichsregelungen.

Ehevertrag bei einem Todesfall

Stirbt ein Ehepartner, kann vor der eigentlichen Erbverteilung eine eheliche Vermögensaufteilung erforderlich sein. Der Ehevertrag beeinflusst dann, welches Vermögen in diese Aufteilung einbezogen wird.

Erst anschließend wird der Nachlass nach dem schwedischen Erbrecht und einem eventuell vorhandenen Testament verteilt.

Ein Ehevertrag legt somit nicht direkt fest, wer das Vermögen des verstorbenen Ehepartners erbt. Wer sowohl die Vermögensaufteilung als auch die Erbfolge gestalten möchte, muss möglicherweise mehrere Instrumente miteinander kombinieren:

  • Ehevertrag,
  • Testament,
  • Begünstigtenregelungen bei Versicherungen,
  • Schenkungsverträge,
  • eine bewusste Gestaltung der Eigentumsverhältnisse.

Internationale Ehen

Besondere Vorsicht ist geboten, wenn die Ehepartner unterschiedliche Staatsangehörigkeiten besitzen, in verschiedenen Ländern wohnen oder Vermögen in mehreren Staaten haben.

In solchen Fällen muss möglicherweise geklärt werden:

  • welches nationale Recht für die Vermögensverhältnisse der Ehe gilt,
  • ob schwedisches oder ausländisches Recht anzuwenden ist,
  • ob eine Rechtswahlvereinbarung erforderlich ist,
  • ob der schwedische Ehevertrag im anderen Land anerkannt wird,
  • welche Vorschriften für Immobilien im Ausland gelten,
  • ob Übersetzungen, Beglaubigungen oder zusätzliche Registrierungen notwendig sind.

Allein die Registrierung in Schweden garantiert nicht, dass der Vertrag in jedem anderen Staat die gleiche Wirkung entfaltet.

Bei deutsch-schwedischen oder anderen internationalen Ehen sollte daher eine auf internationales Familienrecht spezialisierte Beratung eingeholt werden. Idealerweise wird dabei sowohl die schwedische als auch die Rechtslage des anderen betroffenen Landes berücksichtigt.

Das schwedische Eheregister

Registrierte Eheverträge werden in das vom Skatteverket geführte Äktenskapsregistret aufgenommen. Das Register enthält auch Angaben zu weiteren familienrechtlichen Vorgängen, beispielsweise bestimmten Schenkungen zwischen Ehepartnern und Vermögensaufteilungen.

Bei der Planung sollte berücksichtigt werden, dass es sich nicht um ein vollständig privates Dokumentenarchiv handelt. Informationen und Kopien registrierter Dokumente können unter den gesetzlichen Voraussetzungen aus dem Register angefordert werden.

Besonders sensible Informationen sollten deshalb nur in dem Umfang in den Vertrag aufgenommen werden, der für eine eindeutige rechtliche Regelung erforderlich ist.

Typische Fehler bei einem Ehevertrag

Zu den häufigsten Fehlern gehören:

  • Der Vertrag wird unterschrieben, aber nicht registriert.
  • Nur einer der Partner unterschreibt.
  • Das Datum fehlt.
  • Die betroffenen Vermögenswerte werden nicht eindeutig bezeichnet.
  • Erträge aus dem Sondervermögen werden nicht berücksichtigt.
  • Ersatzgegenstände werden nicht ausreichend geregelt.
  • Der Vertrag versucht, die Erbfolge zu bestimmen.
  • Die Partner gehen irrtümlich von einer automatischen Eigentumsübertragung aus.
  • Ein alter Vertrag wird nicht an veränderte Lebensumstände angepasst.
  • Internationale Vorschriften werden nicht berücksichtigt.
  • Der Vertrag wird nach der Hochzeit zu spät eingereicht.

Wann ist juristische Beratung sinnvoll?

Es besteht grundsätzlich keine allgemeine Pflicht, den Ehevertrag von einem Rechtsanwalt oder einer anderen juristisch qualifizierten Person erstellen zu lassen. Fachkundige Beratung ist jedoch besonders empfehlenswert, wenn:

  • eine Immobilie betroffen ist,
  • ein Unternehmen oder Unternehmensanteile vorhanden sind,
  • größere Vermögenswerte geschützt werden sollen,
  • Kinder aus früheren Beziehungen vorhanden sind,
  • der Ehevertrag mit einem Testament abgestimmt werden soll,
  • erhebliche Schulden oder Bürgschaften bestehen,
  • die Partner unterschiedliche Staatsangehörigkeiten haben,
  • Vermögen in mehreren Ländern vorhanden ist,
  • eine ungewöhnliche oder besonders detaillierte Regelung gewünscht wird.

Fazit zum Ehevertrag in Schweden

Mit einem schwedischen Ehevertrag können Ehepartner oder zukünftige Ehepartner festlegen, welches Vermögen als persönliches Sondervermögen behandelt und damit normalerweise von einer späteren Vermögensaufteilung ausgenommen werden soll.

Damit der Vertrag formell wirksam ist, muss er schriftlich verfasst, datiert, von beiden Partnern unterschrieben und beim Skatteverket registriert werden. Ein vor der Hochzeit geschlossener Vertrag sollte innerhalb eines Monats nach der Eheschließung eingereicht werden, damit er grundsätzlich vom Hochzeitstag an gilt.

Die Registrierung bedeutet jedoch nicht, dass das Skatteverket den Inhalt vollständig juristisch geprüft hat. Bei Immobilien, Unternehmen, größeren Vermögenswerten, Kindern aus früheren Beziehungen oder einem internationalen Bezug sollte der Vertrag deshalb professionell geprüft und mit möglichen Testamenten und anderen Vereinbarungen abgestimmt werden.

Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zum schwedischen Ehevertragsrecht und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.

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