Scheidungsunterlagen

Scheidungsunterlagen

Scheidungsunterlagen sind für die Scheidung nach dem Familienrecht (auf Englisch family law) nötig.

Scheidungsunterlagen sind für die Scheidung nach dem Familienrecht (auf Englisch family law) nötig.

Für die Vollziehung der Scheidung werden bestimmte Scheidungsunterlagen bzw. Scheidungspapiere benötigt. Welche genau erfahren sie auf dieser Seite.

So sind neben dem eigentlichen Scheidungsantrag einige Scheidungsunterlagen dem Gericht vor zulegen. Diese geben Auskunft über die persönlichen Verhältnisse. Dabei übernimmt der beauftragte Scheidungsanwalt die Zusammenfassung der benötigten Unterlagen, auch bei einer Online-Scheidung müssen diese dem Anwalt zur Verfügung gestellt werden.

Um Zeit und Geld bei der Scheidung zu sparen ist es hilfreich die benötigten Unterlagen möglichst schnell zusammen zu tragen, um so unnötige Verzögerungen bei der Scheidung zu vermeiden.

Da an Familiengerichten ein Anwaltszwang vorgeschrieben ist, kann nur dieser die benötigten Unterlagen einreichen, man selbst nicht. Dieser erhält von ihnen eine Vollmacht.

Benötigte Scheidungsunterlagen

So benötigt man:

  • Die Vollmacht für den Anwalt
  • Kopien des Familienstammbuches oder der Heiratsurkunde
  • Kopien der Geburtsurkunden der gemeinsamen Kinder
  • Gegenbenenfalls einen vor der Ehe geschlossenen Ehevertrag
  • Gegebenenfalls eine vorliegende Scheidungsfolgevereinbarung
  • Die Formulare zur Beantragung des Versorgungsausgleiches
  • Gegebenenfalls auch Scheidungsfolgesachen wie Unterhalt, Zugewinnausgleich, wenn diese über die Scheidung hinaus bei Gericht beantragt werden sollen. Beim Zugewinnausgleich werden auch Kontoauszüge, Wertpapierdepotabrechnungen, Grundbucheinträge, Verkehrswertgutachten von Immobilien etc. benötigt. Für den Ehegattenunterhalt benötigt man Nachweise über Vermögenssituation und Einkommen der Ehegatten.
  • Ist man nicht im Stande die Anwalts- und Gerichtsgebühren zu tragen so kann man bei einem geringen Einkommen eine staatliche Verfahrenskostenhilfe zusammen mit dem Scheidungsantrag bei Gericht beantragen

Ist der Ehepartner Ausländer so empfiehlt sich eine Rechtswahlvereinbarung, damit nach deutschem Recht vorgegangen werden kann. Da es sonst zu Verzögerungen kommt bzw. Problemen mit fremden Rechtstexten, fremder Sprache etc.

Bei einer Online-Scheidung sind die benötigten Formulare genau auszufüllen, damit der Anwalt der sie vertritt genau im Bilde ist über persönliche Daten und Verhältnisse. Bei einer Online-Scheidung hat man ohne Angaben von Gründen ein 14 tägiges Widerrufsrecht auf den Auftrag.

Die Vollmacht

Der beauftrage Rechtsanwalt gibt ihnen ein Formular mit dessen Unterschrift in Vollmacht für sie tätig und sie vertreten kann. Der Rechtsanwalt erhält so das Mandat für die Antragstellung der Scheidungs- und Scheidungsfolgesachen. Er darf die unabdingbar notwendigen Handlungen für das Scheidungsverfahren somit durchführen. Man unterschreibt die Vollmacht mit Datum persönlich mit der Unterschrift.

Kopien von Familienstammbuch oder Heiratsurkunde

Für die Scheidung werden bestimmte Unterlagen benötigt.

Für die Scheidung werden bestimmte Unterlagen benötigt.

Die Kopien sind ebenfalls wichtig für die Scheidung. Man muss sie spätestens am Termin an dem die Scheidung verhandelt wird vorlegen. Die Unterlagen müssen als amtlich beglaubigte Kopien oder im Original vorliegen. Sie dienen dem Nachweis der noch gültigen Ehe (Heirat). Dabei umfasst das Stammbuch Urkunden der Familie wie Heirats-, Geburts-, Sterbe– und Abstammungsurkunden. Man erhält das Stammbuch bei der Schließung der Ehe vom Standesamt. Das Familienstammbuch existiert nur einmal im Original und muss beim Verhandlungstermin vorliegen. Da man selbst die Scheidung beantragt benötigt der Ehepartner dieses Buch nicht, ebenso wenig wie die Heiratsurkunde, die ebenfalls von ihnen vorgelegt werden muss, bereits vor dem Scheidungstermin, sie befindet sich im Familienbuch. Ist das Familienbuch nicht mehr vorhanden oder der Partner will es nicht aushändigen kann beim Standesamt des aktuellen Wohnsitzes eine beglaubigte Kopie erstellt werden. Man muss also nicht zum ursprünglich ausstellenden Standesamt für die Kopie reisen. Die Beglaubigung der Kopie muss vom Standesamt erfolgen, nicht vom Notar oder Anwalt.

Auch im Familienbuch befinden sich Geburtsurkunden der gemeinsamen Kindern. Auch hiervon werden gegenfalls neue Kopien beim Standesamt beantragt, wenn die originalen nicht mehr auffindbar sind. Diese müssen ebenfalls vom Standesamt beglaubigt sein.

Ehevertrag

Wurde vor der Ehe ein Ehevertrag abgeschlossen so muss dieser ebenfalls vorliegen, ebenso wie eine möglicherweise vorhandene Scheidungsfolgevereinbarung. So können bereits Scheidungsfolgen wie Ehegattenunterhalt vorab geregelt worden sein. Durch Vorlage der Vereinbarung wird dem Gericht gezeigt wie weit bereits Vereinbarungen getroffen wurden.

Verfahrenskostenhilfe

Für Hilfe bei den Verfahrenskosten der Scheidung und den Gebühren für das Gericht, kann man bei geringen Einkommen, Bezug von Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld staatliche Hilfe in Anspruch nehmen. Diese wird zusammen mit dem Scheidungsantrag vor Gericht beantragt. Man muss hierzu Einkommens- und Vermögensverhältnisse offen legen. Er nennt sich „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“.

Der Versorgungsausgleich

Die Formulare zur Beantragung des Versorgungsausgleichs gehören zählen nicht zu den Scheidungsunterlagen, werden aber ebenfalls bei Gericht mit dem Scheidungsantrag eingereicht. Ohne Vorlage dieser Formulare wird kein Termin zur Scheidung angesetzt. Haben die Ehegatten nämlich keine andere Vereinbarungen getroffen so führt das Familiengericht den Versorgungsausgleich durch. Der Ehegatte erhält dann einen Fragebogen über Renten und Rentenanwartschaften die man erst bei Erreichen des Rentenalters erhält. Das Gericht überprüft die Angaben beim entsprechenden Versorgungsträger. Dieser errechnet dann die abzugebenden Anwartschaften und teilt sie dem Gericht mit.

Hierzu zählen:

  • Betriebliche Altersvorsorge
  • Abgeordnetenversorgung
  • Ansprüche aus einer privaten Rentenversicherung, Kapitallebensversicherung mit bereits ausgeübten Rentenwahlrecht, landwirtschaftliche Alterskasse, ausländischer Versorungsträger
  • Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst wie KZVK, RZVK
  • Berufsständische Versorgungseinrichtung von Architekten, Ärzten, Apotheken und Rechtsanwälten

Durch eine Kontenklärung werden Konten die im Zusammenhang mit der Altersvorsorge stehen überprüft. Mit unter sind beim der Deutschen Rentenversicherung BfA  nicht alle relevante Zeiten für Berufsausbildung, Arbeitslosigkeit, Kindererziehungszeiten korrekt eingetragen.

Dann sollten die Zeiten bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung nach getragen werden, hierzu kann man ein Termin vereinbaren.

Auch bei ausländischen Ehepartnern (Flüchtlingen) gilt zunächst deutsches Recht wenn beide als gewöhnlichen Aufenthalt Deutschland haben.

Nach Rom-III-EU-Verordnung Nr. 1259/2010 kann die Scheidung nach dem Recht des Heimatlandes erfolgen. Jedoch muss hierzu eine Rechtswahl getroffen werden und zwar schriftlich und notariell beglaubigt. Diese kann jeder Zeit vor Einreichung der Scheidung getroffen werden.

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