Scheidung Deutsch-Portugisisch

Scheidung Deutsch-Portugisisch

Lissabon in Portugal.

Ist der gewöhnliche Aufenthalt in Portugal oder hat einer der beiden Ehepartner die portugiesische Staatsangehörigkeit, so ist das portugiesische Gericht für die Scheidung zwischen Portugiesen und Deutschen zu ständig.

Dabei gibt es nach dem portugiesischen Recht die streitige Scheidung der Ehe und die Scheidung im Einvernehmen.

Anders als in Deutschland ist für eine einvernehmliche Scheidung kein Anwalt nötig. Die Scheidung im gegenseitigen Einvernehmen kann durch einen Standesbeamten erfolgen und wird bei diesem beantragt.

Hierzu müssen die Eheleute Regelungen für den Unterhalt, die elterliche Fürsorge und die bisher gemeinsame Ehewohnung treffen.

Wichtig ist außerdem, dass man zuvor einen Versöhnungsversuch unternommen hat.

Die streitige Scheidung kennt in Portugal nur 2 Ursachen. So kann eine Zerrüttung der Ehe oder auch eine schuldhafte Verletzung der ehelichen Pflichten vorliegen.

Für die Zerrüttung als Grund der Scheidung gilt in Portugal, dass man eine Trennungszeit von bis zu 3 Jahren einhalten muss. Aber auch das Schwinden der Geisteskräfte oder Verschollenheit können ein Grund für eine zerrüttete Ehe sein.

Hierbei gilt, dass bei einer schuldhaften Verletzung der ehelichen Pflichten das Verschuldungsprinzip noch bis zu 2 Jahre nach dem eigentlichen Verschulden herangezogen werden kann.

Für die Zahlung von Unterhaltsansprüche gilt, dass Schuldprinzip. Derjenige der die Scheidung verantwortet hat kann so unterhaltspflichtig dem anderen gegenüber werden. Dabei erhält hat der Verschuldene keinerlei Ansprüche auf einen Unterhalt der aus der Ehe resultiert.

 

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