Umwandlung des klassischen Ehemodells

Umwandlung des klassischen Ehemodells

Umwandlung des klassischen Ehemodells. Wie man Ansprüche mit dem Ehevertrag ausschließen kann.

Umwandlung des klassischen Ehemodells. Wie man Ansprüche mit dem Ehevertrag ausschließen kann.

Da eine Scheidung sehr teuer werden kann ist es durchaus sinnvoll schon bei der Schließung der Ehe an eine mögliche Scheidung zu denken.

Dabei endet die scheinbar glückliche Ehe recht häufig früher oder später mit einer Scheidung. So wird in Deutschland etwa jede 3. Ehe wieder geschieden. Man kann daher keinesfalls mehr von einem Bund fürs Leben sprechen. Damit es später nicht zu einem Rosenkrieg kommt der viel Zeit, Geld und Nerven kostet ist es sinnvoll sich schon frühzeitig mit dem Thema Ehevertrag auseinander zu setzen.

Man lebt nämlich im Regelfall im Güterstand der Zugewinngemeinschaft, dieses Modell ist auf eine klassische Ehe in der einer arbeiten geht und der andere die Kinder betreut von Vorteil bei der Scheidung. In modernen Ehe und bei Unternehmer kann jedoch eine modifizierte Zugewinngemeinschaft vorteilhaft sein.

Gerade wenn ein Ehepartner der Besserverdiener ist kann für ihn die normal Ehe im Fall der Scheidung teuer werden. Er muss nämlich die Hälfte seine Zugewinns an den anderen aus zahlen, da dieser in der Regel, nach dem klassischen Modell, seinen Beruf ruhen lässt und die Kinder betreut.

Sind beide Elternteile berufstätig oder gar keine Kinder vorhanden macht ein Ehevertrag somit Sinn. Er vereinfacht die Scheidung und spart zu dem Kosten und Zeit bei der Trennung. Ebenso ist es bei großen Erben und Unternehmer sehr sinnvoll einen solchen Vertrag abzuschließen. In gut 50% der Trennungen finanziert sonst der Besserverdiener die neue Beziehung des Ex-Partners mit.

Für die Zeit nach der Ehe planen

Mit einem modifizierten Zugewinn kann man einige Wertgegenstände und Immobilien oder Unternehmen aus der Scheidungsmasse aussparen.

Auch eine Aufhebung der Zugewinngemeinschaft durch Gütertrennung ist denkbar, so erhält der andere keine Beteiligung am Zugewinn bei der Scheidung, jeder behält sein Vermögen.

Ebenso können Rentenansprüche und Altersvorsorgeanwartschaften, betriebliche Altersvorsorge im Fall der Trennung so geregelt werden. Ohne Ehevertrag hat der Ex-Partner hier Ansprüche an zukünftigen Rentenzahlungen. Mit einem modifizierten Versorgungsausgleich kann man hier limitieren oder Ansprüche auf gesetzliche, private und betriebliche Rente ausschließen.

Solange eine Scheidung noch nicht rechtskräftig ist, ist dennoch ein Trennungsunterhalt an den geringer Verdienenden zu zahlen. Dieser ist abhängig von verschiedenen Faktoren, in der Regel hat der bedürftige, kranke, erwerbslose und der der die Kinder betreut entsprechende Ansprüche.

Einige Dinge wie Krankheiten sind hier nicht absehbar. Die Erziehungszeit für Kinder kann auch variieren.

Man kann versuchen die Zahlungen für Ausbildung und Umschulung zu limitieren. Von Vorteil ist es auch großzügig zu sein, bereits während der Ehe.

So sollte man eine gute Ausgleichszahlung leisten, dieses kommt häufig günstiger als lange nacheheliche Unterhaltsansprüche. So kann man schon während der Ehe eine Ausgleichszahlung für Kinderbetreuung leisten und nacheheliche Unterhaltsansprüche bei einer Erwerbslosigkeit im Gegenzug ausschließen.

Auch sollte man gut für die eigene Altersvorsorge vorsorgen und sich nicht auf die Rentenansprüche durch Eheschließung verlassen.

Dabei ist der Ehevertrag in seinen Kosten überschaubar. Er richtet sich nach den Nettovermögen der Eheleute und liegt meist unter 0,5% des reinen Vermögens und kann gerade bei der Scheidung sehr viel Geld sparen für Anwaltskosten und nicht nötige Zahlungen die man im Vorfeld ausschließen kann.

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