Scheidung Deutsch-Türkisch

Scheidung Deutsch-Türkisch

Scheidung Deutsch-Türkisch, was es hier zu beachten gilt.

Scheidung Deutsch-Türkisch, was es hier zu beachten gilt.

Der Scheidungsantrag in der Türkei wird angenommen wenn einer der Eheleute Türke ist oder wenn die im Ausland geschlossene Ehe in der Türkei anerkannt wurde.

Ob bereits ein Scheidungsverfahren in einem anderen Land läuft wird von der türkischen Justiz in der Regel nicht beachtet.

Für die Scheidung in der Türkei müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Dabei werden 2 Arten von Scheidungsgründen nach dem türkischen Recht beachtet.

Die allgemeinen Scheidungsgründe und die besonderen.

Zu den allgemeinen Scheidungsgründen in der Türkei zählen:

  • Die Zerrüttung der Ehe
  • Die faktische Trennung
  • und ein Einvernehmen bezüglich der Scheidung

Die besonderen Scheidungsgründe nach dem türkischen Recht sind:

  • Untreue
  • Misshandlung sowie Ehrenkränkung
  • Ein böswilliges Verlassen
  • Geisteskrankheit
  • Lebensnachstellung
  • und Straftaten

In der Türkei gibt es einen Zugewinnausgleich und auch die Zahlungen von Unterhalt.

Bis zum Jahre 2002 gab es in der Türkei als letztes europäisches Land noch eine absolute Gütertrennung. Bei der absoluten Gütertrennung erfolgte nach der Trennung keine Form des Ausgleiches.

Heute wird jedoch ein Vermögensausgleich durchgeführt.

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