Scheidung Deutsch-Chilenisch

Scheidung Deutsch-Chilenisch

Scheidung Deutsch-Chilenisch, was es zu beachten gilt.

Scheidung Deutsch-Chilenisch, was es zu beachten gilt.

In Chile ist es erst seit 2004 legal möglich sich scheiden zu lassen. Insbesondere die Kirche stand hier im Widerstand. So wurde das Scheidungsverbot im Lande aufgehoben. Auch ist es jetzt möglich nicht nur zivil, sondern auch religiös eine Ehe zu schließen.

Zuvor war es nur über Umwege möglich sich scheiden zu lassen. So wurde die Ehe geschieden, wenn 2 Zeugen die Aussage der Ehepartner bestätigen konnten, dass in einem anderen Amtsbezirk als dem des Standesbeamten zum Zeitpunkt der Schließung der Ehe gewohnt haben. Die Ehe somit also künstlich als nichtig dargestellt wurde.

Nach dem neuen Ehegesetz kann man sich offiziell scheiden lassen, ohne Umwege. Auch kann man die Nichtzuständigkeit des Standesbeamten als Nichtigkeitsgrund nicht mehr nachträglich anführen.

Das Gesetz wurde unter großem Widerstand der katholischen Kirche eingeführt, diese hatte sogar mit der Exkommunizierung der verantwortlichen Politiker gedroht.

Durchführung der Scheidung

Heute ist es möglich, das ausländische Urteile anerkannt werden. So kann man eine beglaubigte Übersetzung des deutschen Urteils einreichen. Hierbei muss beachtet werden, dass das Scheidungsurteil schon vollzogen sein und der zweite Ehepartner eine amtliche Mitteilung erhält. Es darf also nicht mehr möglich sein, dass noch Rechtsmittel eingelegt werden können oder ein Widerspruch.

Sollte die Scheidung jedoch gegen die chilenische Ordnung verstoßen wird sie nicht anerkannt.

Kommt es zu einer einvernehmlichen Scheidung wird ein in Chile zugelassener Anwalt bevollmächtigt, ggf. über das zuständige Konsulat. Das zuständige Konsulat erhält den Entwurf des Anwaltes mit vollständigen Namen des Ehegatten, Name, Staatsangehörigkeit RUN, also Ausweis oder Pass, ausgeübte Tätigkeit oder Beruf.

Kommt es zu einer einseitigen Scheidung, also nicht im Einvernehmen, entscheidet die Wohnanschrift es Beklagten darüber welches Recht zum Zuge kommt.

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