Scheidung Deutsch-Japanisch

Scheidung Deutsch-Japanisch

Was man bei der Scheidung in Japan, hier die Landeshauptstadt Tokio, beachten muss.

Was man bei der Scheidung in Japan, hier die Landeshauptstadt Tokio, beachten muss.

Bei der Scheidung unterscheidet man beim japanischen Recht 3 Arten. So gibt es nach dem japanischen Familienrecht:

  1. Eine Scheidung bei der eine Meditation beim Familiengericht genutzt wird, hierbei müssen sich die Eheleute über einige Dinge einigen wie Scheidungsfolgen und Sorgerecht
  2. Eine Scheidung durch ein Urteil oder einen Gerichtsbeschluss. Es erfolgt ein Gerichtsbeschluss, wenn sich die Partner nicht über die Scheidungsmodalitäten einigen können. Auch können die Eheleute gegen diesen Beschluss 2 Wochen lang in Berufung gehen.
  3. Eine einvernehmliche Scheidung, wenn beide Ehepartner zusammen bei einer örtlichen Behörde eine Erklärung abgeben. Dieses muss noch von 2 erwachsenen Zeugen bestätigt werden.

In den meisten Fällen initiiert die Ehefrau in Japan die Scheidung. Dabei erfolgt in gut 90 % die Scheidung jedoch über den Weg der einvernehmlichen Scheidung.

Nach der Scheidung wird in Japan gerade bei einer kinderlosen Ehe nicht üblich dem wirtschaftlich schwächerem Partner, häufig der Exfrau, ein dauerhafter Unterhalt gewährt. Vielmehr zahlt man ihr eine Abfindung in Form einer einmaligen Zahlung. Die Höhe ist abhängig vom Einkommen, dem Dauer der Ehe und wird verhandelt.

Frauen sind seit dem 1.4.2017 bezüglich des Versorgungsausgleiches besser gestellt. So haben sie nach einer Änderung des Pensionsrechts Anspruch auf einen Versorgungsausgleich.

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