Scheidung Deutsch-Irisch
Bei der Scheidung ist von Bedeutung, das ein Ehegatte seinen Wohnsitz in Irland hatte oder einer von beiden in dem Jahr zuvor seinen gewöhnlichen Wohnsitz in Irland hatte.
Um die Scheidung in Irland einreichen zu können muss man in den 5 Jahren zuvor durchgehend oder zumindest 4 Jahre lang von einander getrennt gelebt haben.
Auch muss die Ehe als zerrüttet gelten. Weiterhin müssen die Regelungen für den nachehelichen Unterhalt von den Eheleuten getroffen worden sein.
Die Regelung über Unterhaltszahlungen müssen von beiden einig vereinbart und dem Scheidungsrichter vorgetragen werden.
Das ist ja eine unglaublich lange Zeit, die hier vorausgesetzt wird. Ich frage mich, woran Gericht und Scheidungsanwalt das bemessen. Die Trennungszeit zu beweisen müsste in der Praxis ja fast unmöglich sein, oder?