Scheidung Deutsch – Ungarisch
In Ungarn wird für die Scheidung die EU-Verordnung Rom III verwendet. Hier nach gilt, dass die Eheleute im Moment der Scheidung ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Ungarn haben oder vor nicht länger als 1 Jahr in Ungarn gelebt haben, damit das ungarische Recht für die Scheidung angewendet werden kann.
Es ist jedoch auch möglich das Recht zu wählen, wenn verschiedenen Nationalitäten beteiligt sind.
Um eine Scheidung zu erwirken müssen bestimmte Dinge erfüllt sein. So können beide Eheleute oder einer den Antrag auf Scheidung stellen sofern die Ehe unwiderruflich gescheitert ist. Das Scheitern der Ehe ist auch der einzige mögliche Scheidungsgrund in Ungarn. Das Gericht untersucht hier in einem Verfahren die Gründen und Umstände für das Scheitern der Ehe.
Kommt es jedoch zu einer einvernehmlichen Scheidung wird auf diese Untersuchung verzichtet.
Das Wohl von gemeinsamen minderjährigen Kindern steht im Vordergrund. So werden das elterliche Sorgerecht, Umgangsrecht und Kindesunterhalt bestimmt sowie die Nutzung der ehemaligen gemeinsamen Wohnung. Erst wenn diese Dinge und ein möglicher Unterhaltsanspruch des Ex-Partner geklärt sind durch einen gerichtlichen Vergleich oder eine gemeinsame Vereinbarung kann die Scheidung erfolgen.
Kinder ist man unterhaltspflichtig
Kindern die aus der gemeinsamen Ehe hervorgegangen sind ist man unterhaltspflichtig. Hier können sich die Eheleute auf eine Summe einigen die man in festgelegten Abständen zahlt oder das Gericht legt diese Fest. Sind Kindern in der Ausbildung und unter 20 Jahre sind diese ebenfalls unterhaltsberechtigt bei der Scheidung.
Auch kann jeder der unverschuldet seinen Lebensunterhalt nicht bestreiten kann Anspruch auf Unterhalt erheben.
Eine Prozesskostenhilfe kann auch beantragt werden für bestimmte Einkommensgrenzen. Werden diese unterschritten so kann man die Kosten für die Anwälte erstattet bekommen. Die Kosten für das Gericht werden hier nicht gezahlt. Die Grenzen des Einkommens richten sich nach dem ungarischen Durchschnittseinkommen bzw. der Nettomindestrente.