Was im Ehevertrag geregelt werden kann

Was im Ehevertrag geregelt werden kann

Was im Ehevertrag geregelt werden kann, um die Scheidung zu beschleunigen und die Scheidung kostengünstig zu machen.

Was im Ehevertrag geregelt werden kann, um die Scheidung zu beschleunigen und die Scheidung kostengünstig zu machen.

Kommt es zu Scheidung kann ein Ehevertrag diese erleichtern. Heute lassen sich gut 50% aller Eheleute nach einigen Jahren wieder scheiden. Die finanziellen Konsequenzen hieraus können durch einen Ehevertrag vereinfacht werden.

Dabei gibt es viele gute Gründe warum man einen Ehevertrag abschließen sollte. Schließt man keinen Ehevertrag ab lebt man nach einer standesamtlichen Trauung im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Es wird am Ende der Ehe dann verglichen wer innerhalb dieser Zeit den größten Zugewinn hatte und derjenige muss die Hälfte dessen an den anderen auszahlen. Dabei haftet jeder für seine eigenen Schulden, sofern die Schulden nicht zusammen aufgenommen wurden.

Hat man sich während der Ehe selbständig gemacht bzw. ein großes Vermögen angehäuft kann das Fehlen eines solchen Vertrages zum Problem werden. Unter Umständen muss das Unternehmen aufgrund des Zugewinnausgleiches geschlossen werden. Ein Ehevertrag ist jedoch nicht nur für Unternehmer-Ehen sinnvoll.

Man wählt häufig den Güterstand der Zugewinngemeinschaft in einer modifizierten Form. Auch können anderen Dinge im Ehevertrag vertraglich geregelt werden. Eine Scheidung wird dadurch zum einen beschleunigt und deutlich kostengünstiger.

Ein Ehevertrag macht die Scheidung einfacher und günstiger

Auch wenn der Ehepartner im Betrieb unentgeltlich angestellt ist muss man unter Umständen die Hälfte des Unternehmenswert auszahlen. Liegt hingegen ein Arbeitsvertrag vor kann der Ausgleich in der Höhe eines angemessen Arbeitsentgeltes beziffert werden. Ohne Arbeitsvertrag kann man meist von einer gemeinsamen Gesellschaft aus gehen, auch wen der eine Partner nur für die Buchhaltung etc. zuständig ist.

Mit einem Ehevertrag kann man auch auf Rentenanwartsansprüche verzichten also den Versorgungsausgleich bei der Scheidung.

Ebenso kann man den Verzicht auf einen Unterhalt vereinbaren.

Vorteilhaft ist ein Ehevertrag auch im Hinblick auf Regelungen zu Eigentumsverhältnissen von gemeinsamen Vermögen und der Aufteilung des Hausrates, was ebenfalls die Scheidung beschleunigt.

Man kann auch die genaue Nutzung der Ehewohnung festlegen wenn es zur Trennung kommt. Wer also Miete, Nebenkosten zahlt oder ob man es mit dem Unterhalt evtl. verrechnet etc.

Man kann den Ehevertrag zu dem auch mit einem Erbvertrag kombinieren, soll noch geerbt werden nach der Trennung?

Wird ein Fahrzeug gemeinsam genutzt kann man auch dessen Nutzung für den Fall der Scheidung regeln.

Ebenso kann man Vereinbarungen zum Sorgerecht von Kindern treffen. Wer soll die Kinder betreuen, wie sollen der Umgang und Besuchsrecht geregelt werden?

Ist einer der Ehepartner ein Ausländer so kann man schon vorher klären welches Recht für die Scheidung gelten soll, ein deutsches oder das des Partners? Häufig ist das deutsche Recht dabei für den der weniger Verdient bzw. die Kinder nach der Trennung betreut von Vorteil.

3 Replies to “Was im Ehevertrag geregelt werden kann”

  1. ich möchte ertraglich das Erbe meiner Eltern aus dem Zugewinn ausschließen. Können Sie mir hierfür eine Empfehlung aussprechen bzw. eine entspr. Vertrag formulieren?
    Welche Punkte müsste oder besser sollte ein solcher Ehevertrag enthalten?

    1. Der andere Ehegatte ohne persönliche Beziehung zum Schenker oder Erblasser erhält nichts vom Erbe, da dieses zum Anfangsbestand des Erbenden zugerechnet wird und nicht zum Zugewinn, die Erbschaft wurde nicht auf Grund der Ehe geleistet.

      Für das Erbe als solches und dessen Umfang sollten Regelungen in einem Testament behandelt werden.

      Ein Pflichtanteil steht den gesetzlichen Erben zu, dieser fällt größer aus wenn der Ehepartner weniger erhält, wie beispielsweise bei der Gütertrennung.

      Vorteilhaft ist eine modifizierte Zugewinngemeinschaft für den Erbfall.

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