Die Zugewinngemeinschaft

Vermögensaufteilung in der Ehe

Vermögensaufteilung in der Ehe

Die Zugewinngemeinschaft ist in Deutschland der gesetzliche Güterstand, wenn Paare keine abweichende Regelung treffen. Hierbei bleibt das Vermögen der Ehepartner während der Ehe getrennt, jedoch wird der Zugewinn – also der Vermögenszuwachs – bei einer Scheidung ausgeglichen. Dieser Beitrag beleuchtet die Grundlagen der Zugewinngemeinschaft und wie Paare diese im Ehevertrag individuell gestalten können.

1. Vermögenszuwachs: Was zählt dazu?

Der Zugewinn umfasst sämtliche Vermögenswerte, die ein Partner während der Ehe erwirbt. Dazu zählen beispielsweise Ersparnisse, Immobilien, Unternehmensanteile und Wertpapiere. Es ist wichtig zu betonen, dass nicht das Gesamtvermögen, sondern nur der Zugewinn gleichermaßen aufgeteilt wird.

2. Individuelle Gestaltungsmöglichkeiten im Ehevertrag

Ein Ehevertrag ermöglicht es Paaren, die Regelungen der Zugewinngemeinschaft nach ihren Bedürfnissen anzupassen. Dies bietet insbesondere die Möglichkeit, bestimmte Vermögenswerte von der Zugewinnausgleichsberechnung auszunehmen. Hier einige Beispiele:

Vermögenswerte Individuelle Regelungen im Ehevertrag
Eigenes Vermögen Festlegung von Vermögenswerten, die außen vor bleiben
Erbschaften und Schenkungen Ausschluss oder teilweiser Ausschluss vom Zugewinn
Unternehmen und Beteiligungen Regelungen zur Behandlung von geschäftlichem Vermögen

3. Zugewinnausgleich: Wie wird er berechnet?

Im Falle einer Scheidung wird der Zugewinnausgleich durchgeführt, um den finanziellen Ausgleich zwischen den Ehepartnern zu gewährleisten. Die Berechnung erfolgt folgendermaßen:

 

 

 

Der Zugewinn wird dann hälftig auf die Ehepartner verteilt. Durch individuelle Regelungen im Ehevertrag können Paare Einfluss auf diese Berechnung nehmen.

Individuelle Gestaltung für mehr Sicherheit

Die Zugewinngemeinschaft bietet eine ausgewogene Basis für die Vermögensaufteilung bei einer Scheidung. Ein maßgeschneiderter Ehevertrag ermöglicht es Paaren, die Regelungen nach ihren individuellen Bedürfnissen anzupassen und schafft somit Klarheit und Sicherheit für beide Partner.

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