Scheidung Deutsch-Polnisch
Bei der Scheidung Deutsch-Polnisch gilt das Verschuldungsprinzip. Man bestimmt also wer am Scheitern der Ehe schuldig ist. Das Gericht muss feststellen, dass die eheliche Gemeinschaft endgültig zerrüttet ist und dauerhaft erloschen. Ein alleiniges Trennungsjahr reicht hier nicht aus wie in Deutschland.
Sollte das Kindeswohl gefährdet sein kann der Richter die Scheidung auch ablehnen, wenn ein Partner in die Scheidung nicht einwilligt.
Bezüglich des Unterhaltes gilt, dass hier das Schuldprinzip gilt. Wer also Schuld an der Ehe ist erhält keinen Unterhalt.
Das polnische Scheidungsrecht kann angewendet werden, wenn ein Partner polnischer Staatsbürger ist oder in Polen wohnt.