Voraussetzungen für die Scheidung
Welche Voraussetzungen für die Scheidung gibt es? Bevor es zur Scheidung kommen kann gibt es einige Voraussetzungen zu erfüllen wie das Trennungsjahr.
Damit eine Scheidung erfolgen kann muss ein ordnungsgemäßer Antrag an das Familiengericht eingereicht werden. Da am Familiengericht ein Anwaltszwang besteht muss man sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen, der auch den Scheidungsantrag einreicht. Da man selbst emotional häufig zu belastet ist durch die Scheidung, kann hier nur ein Anwalt die Sachlage vor Gericht geeignet vortragen.
Es kann auch nur ein Anwalt engagiert werden, wenn die Scheidung einvernehmlich erfolgt, hierbei kann auch ein Ehevertrag, Kosten, Zeit, Nerven und Stress ersparen.
Die Scheidung erfolgt durch einen richterlichen Beschluss. Ist der Ehepartner nicht mit der Scheidung einverstanden kann auch gegen seinen Willen eine Scheidung nach 3 Jahren Trennung erfolgen.
Auch eine Verkürzung des Trennungsjahres ist möglich wenn es zu Härtefällen kommt.
Der Ablauf der Scheidung
Der Antrag erfolgt durch einen oder beide Eheleute an das Familiengericht, dabei ist dieses zuständig in welchem beide zuletzt die gemeinsame Wohnung hatten oder die minderjährigen Kinder wohnen, aber auch das Amtsgericht des Wohnsitzes des Antragsstellers kann hier alternativ in Frage kommen.
Im Scheidungsantrag werden Umgang und elterliches Sorgerecht, Unterhalt für Kinder und Ehegatten, die Eigentumsverhältnisse für Hausrat, Ehewohnung etc. geklärt. Neben einem Ehevertrag kann auch schon eine Scheidungsfolgevereinbarung vorliegen, wenn sich das Ende der Ehe bereits angekündigt hat, damit wird die Scheidung beschleunigt.
Erfolgt die Scheidung im Einvernehmen reicht es wenn ein Ehepartner den Scheidungsantrag stellen lässt von einem Rechtsanwalt und der andere den Antrag vorbehaltslos zustimmt. Hierfür wird kein Anwalt benötigt. Die Möglichkeit selbst eigene Anträge zu stellen hat er dann nicht. Durch ein solches Verfahren können gut 30% der Kosten für Gericht und Anwalt gespart werden.
Zur Scheidung und Auflösung der Ehe benötigt man einen Scheidungsgrund. Hierbei muss die Ehe nachweislich gescheitert sein und die Partner getrennt leben und nicht den Wunsch verspüren dieses wieder zu ändern.
Zum Zweck der Trennung erfolgt daher ein Trennungsjahr. So teil man kein gemeinsamen Bett oder Freizeitaktivitäten mehr miteinander etc. Ein Trennungsjahr ist auch nötig wenn es sich um eine Scheinehe handeltet um Asyl etc. zu erhalten und Abschiebungen zu verhindern.
Es darf auch zu einer Versöhnungsphase von bis zu 3 Monaten kommen ohne das die Zeit des Trennungsjahres sich ändert.
Eine Scheidung nach 3 Jahren Trennung ist auch gegen den Willen eines Partner möglich.
Bei Härtefällen wie Gewalt, Missbrauch von Alkohol und Drogen kann es auch zu einer Härtefallscheidung kommen die schneller erfolgt.