Familienrecht

Familienrecht

Das Familienrecht umfasst nicht nur die Scheidung.

Das Familienrecht umfasst nicht nur die Scheidung.

Das Familienrecht ist umfangreich. Dabei gehört rechtlich gesehen noch einiges mehr zur Familie, als man zunächst bei dem Begriff „Familie“ denken mag. Neben der Scheidung nach dem Eherecht spielen so auch Themen wie Adoptionsrecht, Recht auf Unterhalt von Blutverwandten, Betreuung und Vormundschaft, Anfechtung einer Eheschließung. Das Eherecht gehört zählt als Unterbegriff zum Familienrecht.

Im Familienrecht werden auch neben Ehesachen, Abstammungssachen, Kindschaftssachen, Ehewohnungssachen, Haushaltssachen, Versorgungsausgleichssachen, Unterhaltssachen, Güterrechtssachen, Gewaltschutzsachen und Lebenspartnerschaftssachen geregelt.

Als Familie wird eine Lebensbereich bezeichnet der geschlossen und eigenständig ist und vom Staat gefördert und respektiert werden muss. So versteht das Bundesverfassungsgericht die Familie als „die zwischen Eltern und Kindern bestehende Gemeinschaft“.

Dabei sind die Erziehung und Pflege der Kinder das natürliche Recht der Eltern und ihre obliegende primäre Pflicht. Das Familienrecht wacht so über die Pflichten in Form der staatlichen Gemeinschaft.

Die Ehegatten verpflichten sich durch die eheliche Solidarität füreinander Verantwortung zu tragen und in der ehelichen Lebensgemeinschaft zu leben. Durch eine Scheidung und Trennung enstehen so nacheheliche Pflichten für Unterhalt, Aufteilung eines gemeinsamen Vermögens und Versorgung. Diese können durch einen Ehevertrag explizit geregelt werden.

Generell gilt bei Familiengerichten ein Anwaltszwang. Man muss sich also von einem Rechtsanwalt vertreten lassen. Nur dieser darf Anträge vor dem Familiengericht stellen und verhandeln. Man kann sich also nicht selbst vor dem Familiengericht vertreten.

Durch das Nichtehelichengesetz wurden 1970 nichteheliche Kinder den ehelichen gleich gestellt.

Seit der Reform von 2008 soll nach ehelicher Unterhalt nur solange gezahlt werden bis sich insbesondere die Frau neu beruflich orientieren konnte und es ihr zumutbar ist den Lebensunterhalt selbst zu bestreiten.

Im Laufe der Zeit musste der Gesetzgeber so ständig den Wandel und die Struktur der Familie in der Gesellschaft mit berücksichtigen.

Die Sachen des Familienrechts

Für die Sachen des Familienrechts finden sich im Familienrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und im FamFG Regeln und Vorschriften.

Das BGB in §§ 1297 bis 1921 Regelungen für Eheverbote, Ehescheidung, Ehefähigkeit, Verlöbnis, Unterhalt für die Zeit der Trennung und nach der Scheidung, Kindesunterhalt, Adopiton, Betreuung und Vormundschaft, Unterhalt für Blutsverwandet vor.

So gibt das FamFG Regeln für Verfahren in Unterhaltssachen, Verfahren in Kindschaftssachen, Verfahren in Ehesachen vor. Es werden hier Verfahrenweisen und Verfahrensrechte der Beteiligten und die zuständigen Gerichte definiert.

Aufteilung des Familienrechts

Dabei finden folgenden Unterscheidungen statt.

Ehesachen

Scheidung, Aufhebung der Ehe, Anordnung des Gerichts zur außergerichtlichen Konfliktbeilegung (Mediation), Scheidungsverbund von Scheidung und Folgesachen

Kindschaftssachen

Elterliche Sorge, Umgangsrecht, Kindesherausgabe, Vormundschaft, Pflegschaft, Freiheitsentziehende Unterbringung eines Minderjährigen

Abstammungssachen

Anordnung DNA-Test, Feststellung und Anfechtung der Vaterschaft

Ehewohnungssachen

Zuweisung der Ehewohnung bei Getrenntlebenm Zuweisung der Ehewohnung anlässlich der Scheidung

Haushaltssachen

Verteilung des Haushalts bei Getrenntleben, Verteilung des Hausrats anlässlich der Scheidung

Adoptionssachen

Annahme als Kind, Befreiungen vom Eheverbot zwischen Blutsverwandten und halbbürtigen Geschwistern

Unterhaltssachen

Unterhaltspflicht unter Blutsverwandten, Kindesunterhalt, Vereinfachtes Verfahren über den Unterhalt Minderjähriger, Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt, Unterhalt von Mutter und Vater aus Anlass der Geburt

Güterrechtssachen

Zugewinnausgleich

Lebenspartnerschaftssachen

Aufhebung der Lebenspartnerschaft, Regelungen von Folgesachen bei Trennung und Aufhebung der Lebenspartnerschaft in Anlehnung an die Regeln zur Trennung und Scheidung von Ehegatten

Gewaltschutzsachen nach dem Gewaltschutzgesetz

Versorgungsausgleichssachen

One Reply to “Familienrecht”

  1. Echt gut, mehr über das Familienrecht hier zu erfahren. Bislang wusste ich nicht viel darüber. Dieser Internetartikel konnte mir viele Informationen bieten, die ich in Zukunft berücksichtigen werde.

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