Scheidung

Scheidung

Was ist bei der Scheidung zu beachten?

Was ist bei der Scheidung zu beachten?

Fast jede zweite Ehe endet heute in einer Scheidung, lange Ehezeiten werden immer öfter zur Seltenheit. Im Ehegesetz wird neben der Ehe auch die Scheidung genau geregelt. Voraussetzungen für die Ehescheidung werden genaustens in den §§1564 – 1568 BGB durch die Vorschriften §622 sowie §629d ZPO und in §630 ZPO aufgeführt.

Grundsätzlich gilt in vielen Religionen und nach deutschem Recht als ein Bund fürs Leben. Sie wird im Grundgesetz sogar gesondert geschützt. So bedarf es besonderer Umstände um eine einmal geschlossene Ehe wieder aufzulösen durch eine Scheidung. So kann eine Scheidung bzw. eine Aufhebung nur durch ein Verfahren und besondere Umstände durchgeführt werden. Mittlerweile gilt eine Scheidung als gesellschaftlich anerkannt und auch per Internet ist schon eine Online-Scheidung möglich.

Die Scheidung führt somit auch zu juristischen Konsequenzen, sie ist abzugrenzen von einer Trennung. Die Trennung gilt als Voraussetzung für eine Scheidung. Die Trennung muss gerichtlich anerkannt sein, so dass die Scheidung nur die formelle Auflösung der nicht mehr existierenden Ehe der Partner darstellt. Von einer Annulllierung spricht man wenn die Ehe rückgängig gemacht wurde, also für nichtig erklärt wurde.

Eine Annullierung kann man nur unter bestimmten Umständen erwirken. Wird die Ehe annulliert ist sie gesetzlich gesehen nicht geschieden worden.

Besteht die eheliche Lebensgemeinschaft nicht mehr kann die Ehe als gescheitert anerkannt werden. Selbst wenn die Ehepartner noch in der gemeinschaftlichen Wohnung zusammen wohnen bilden sie nicht automatisch eine häusliche Gemeinschaft, gilt diese als nicht mehr bestehend und eine Widerherstellung der häuslichen Gemeinschaft ist nicht absehbar, dann gilt  eine Ehe als gescheitert.

Die eigentlichen Ursachen sind hier irrelevant, wichtig ist nur dass die Partner bereits 1 Jahr in Trennung leben und keine Absicht besteht sich zu versöhnen, die Ehe also zerrüttet ist oder nach 3 Jahren der Trennung ein Partner die Scheidung möchte auch gegen den Willen des anderen Ehepartners.

Trennungsjahr

Das Trennungsjahr ist obligatorisch, kann aber verkürzt werden unter besonderen Umständen, die einen Härtefall ausmachen. Wenn eine Fortführung der Ehe zum Beispiel eine unzumutbare Härte für einen der beiden Partner darstellen würde, dann kann die Ehe auch vor Ende des Trennungsjahres ohne Zustimmung des anderen Partners beendet, also geschieden werden.

Wie dokumentiert man das Trennungsjahr?

Hilfreich ist es hier beim Einwohnermeldeamt Angaben über den Familienstand zu  machen, Änderung der Steuerklasse die durch das Trennungsjahr nötig wird, kann auch als Beginn des Trennungsjahres gelten.

Durch die Härteklausel wird eine Scheidung erschwert oder sogar verhindert werden. So gilt es zu prüfen, ob eine Ehe noch zu retten ist, wenn:

  • minderjährige Kinder vorhanden sind
  • Krankheit eines Ehepartners
  • hohes Alter eines Ehepartners

Durch die Ehe und somit auch bei der Scheidung wieder relevant werden die Themenbereiche Zugewinngemeinschaft, Versorgungsausgleich und Unterhaltsanspruch. Sind ein Ehevertrag oder eine Scheidungsfolgevereinbarung vorhanden werden diese Bereiche bereits geregelt. Ansonsten gilt für die Zugewinngemeinschaft dass das gemeinsame Eigentum durch 2 geteilt wird.

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