Scheidungstermin
Wie genau läuft ein Scheidungstermin ab? Diese Frage stellt sich wenn es zu einer Scheidung kommt. Die eigentliche Scheidung erfolgt vor dem Familiengericht an dem bestimmten Scheidungstermin.
Bei einer einvernehmlichen Scheidung erfolgt diese zügig, sofern sich beide Parteien in allem einig sind.
Beim Scheidungstermin hört der Richter beide noch Ehepartner an und möchte von ihnen hören, dass sie beide die Scheidung der Ehe wünschen und sich einig geworden sind. Es geht hier nicht um die Klärung einer Schuld oder der gleichen, sondern lediglich um eine sachliche Anhörung. Es wird also nicht erörtert wer das Scheitern der Ehe herbeigeführt hat etc.
Dabei ist die eigentliche einvernehmliche Scheidung meist in 15 Minuten abgehandelt.
Sie beginnt mit einer persönlichen Anhörung der Ehegatten. So unterscheidet man zwischen einer Ehe die geschieden wird und einer Aufhebung einer eingetragenen Lebensgemeinschaft bei homosexuellen Paaren. Der Rechtsanwalt muss zuvor den Antraf auf die Scheidung oder Aufhebung der Lebenspartnerschaft beim Familiengericht einreichen. Der eigentliche Gerichtstermin wird dann per Post mitgeteilt, sobald Auskünfte zum Versorgungsausgleich eingeholt worden sind.
Sollten sie nicht vor Gericht erscheinen können muss das Gericht oder der Anwalt rechtzeitig informiert werden. Wer unentschuldigt fern bleibt riskiert eine Strafe.
Was man vor Gericht beachten muss
Es herrscht eine Ausweispflicht, man benötigt also einen Personalausweis oder Reisepass. Auch originale Dokumente wie Abstammungsurkunde von Kindern, Heiratsurkunde und Ehevertrag sollte man mit nehmen.
Auch die Ladung gilt es mit zu nehmen für die Ausweisung. Unter Umständen muss der Arbeitgeber sie freistellen, damit sie den Termin wahren können.
Es erfolgt eine Einlasskontrolle, ähnlich wie am Flughafen. Es wird hierbei nach Metallgegenständen etc. abgesucht, die Zeit für die Kontrolle sollte man also mit einplanen. Wichtig ist es pünktlich zu sein so können sie noch vorher mit dem sie vertretenden Anwalt sprechen.
Bei der Scheidung handelt es sich um eine Familiensache die unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt wird. Der Richter protokolliert hier selbst, neben dem Partnern, den Anwälten und dem Richter ist also auch kein Protokollführer anwesend.
Der Sitzungssaal wird betreten sobald der Richter zu ihrer „Sache“ dem Scheidungsverfahren aufruft.
Erfolgt eine einvernehmliche Scheidung so ist es nicht nötig das jeder Partner von einem eigenen Anwalt vertreten wird. Beide haben hier den selben und können so Kosten sparen.
Der Antragssteller wird als erstes angehört. Wichtig ist das man wahrheitsgemäß antwortet und das die Trennung korrekt mit Trennungsjahr vollzogen wurde.
Sind gemeinsame minderjährige Kinder vorhanden so wird auf das Sorgerecht eingegangen, ob dieses weiterhin gemeinschaftlich bleiben soll.
Weiterhin wird der Versorgungsausgleich und die erworbenen Rentenanwartschaften verhandelt.
Es kommt zur Verlesung des Beschlusses bei die Öffentlichkeit wieder hergestellt wird und bekannt gegeben wird das die Ehe geschieden wurde bzw. die Lebenspartnerschaft aufgehoben wurde.
Dabei muss jede Partei die Kosten zur Hälfte tragen. Diese sind vom festgelegten Verfahrenswert abhängig.
Rechtskräftig wird der Scheidungsbeschluss innerhalb eines Monats nach der Zustellung. In dieser Zeit kann noch Beschwerde eingeführt werden und beide Ehepartner können sich auch noch wieder vertragen und die Scheidung verhindern.
Meist ist die Scheidung gut 6 bis 8 Wochen nach dem Scheidungstermin rechtskräftig.
So wird sie rechtskräftig wenn die Rechtsmittelfrist abläuft oder beide Ehegatten eine Erklärung abgeben auf Rechtsmittel zu verzichten (dieses muss durch einen Anwalt für jeden Ehepartner erfolgen).