Scheidung Deutsch-Niederländisch
Bei der Scheidung Deutsch-Niederländisch reicht der Partner der sich dauerhaft in den Niederlanden aufhält oder dort den Wohnsitz hat die Scheidung ein.
Man unterscheidet in den Niederlanden 2 Formen der Scheidung:
- Die streitige Scheidung
- und die einvernehmliche Scheidung
Kommt es zu einem endgültigen Scheitern der Ehe, also nach dem Zerrüttungsprinzip, bei unüberwindbaren Differenzen, so kommt es zu einer einvernehmlichen Scheidung. In den Niederlanden gibt es auch ein Trennungsverfahren bei dem eine Frist von 6 Monaten für die Eintragung im Standesamt vorgesehen ist.
Wurde die Trennung von einem Gericht ausgesprochen, so ist die Scheidung erst nach 3 Jahren zulässig. Zu Ausnahmen kommt es hier wenn ein schuldhaftes Verhalten eines Ehepartners vorliegt, dann verkürzt sich der Zeitraum auf 1 Jahr.
Für eine zerrüttete Ehe gilt, dass diese unmittelbar geschieden werden kann.
Die einvernehmliche Scheidung wird von beiden in einem gemeinsamen Antrag gestellt. Wird der Scheidungsbeschluss rechtskräftig so muss dieser innerhalb von 6 Monaten beim Standesamt eingetragen werden.
In den Niederlanden ist eine Blitzscheidung möglich
In den Niederlanden ist auch eine Blitzscheidung möglich, ohne ein gerichtliches Verfahren, dieses ist einmalig in der EU. Man realisiert dieses, indem die Ehe nicht geschieden wird, sondern man sie umschreibt in eine eingetragene Partnerschaft. Nun wird noch eine Aufhebungsvertrag für diese Partnerschaft von beiden vereinbart.
In den Niederlanden werden Unterhaltszahlungen nach der Scheidung durchgeführt, jedoch maximal 12 Jahre lang. War man weniger als 5 Jahre Lang verheiratet, so erfolgt die Zahlung nur solange wie auch die Ehe andauerte.
Für die Eheverträge in den Niederlanden gilt, dass diese, wenn sie nach der Heirat geschlossen werden, nur dann gültig sind, wenn sie von einem Landgericht genehmigt wurden und notariell beurkundet wurden.
Erfolgt die Trennung so gilt die allgemeine Gütergemeinschaft. Man ermittelt alle Guthaben und Schulden. Hier gibt es allerdings Dinge die ausgenommen werden, wenn diese nämlich besonders mit einem verbunden sind wie eine goldene Schallplatte eines Künstlers etc.