Wann benötigt man keinen Ehevertrag?

Wann benötigt man keinen Ehevertrag?

Wann benötigt man keinen Ehevertrag? In einigen Fällen ist ein Ehevertrag nicht zwingend notwendig.

Wann benötigt man keinen Ehevertrag? In einigen Fällen ist ein Ehevertrag nicht zwingend notwendig.

Wann benötigt man keinen Ehevertrag? Diese Frage kann man für einige Fälle recht klar beantworten. Genauso wie die umgekehrte Frage wann ein Ehevertrag nötig ist?

In den meisten Fällen in denen bei einer Heirat Kinder geplant sind wird kein Ehevertrag benötigt. Da in der Regel einer der beiden Ehepartner aufgrund der Kindererziehung sich beruflich einschränken wird. In diesem Fall greifen nämlich die gesetzlichen Regelungen für einen gerechten Versorgungsausgleich und schützen automatisch den Ehegatte der berufliche Abstriche aufgrund der Kinderbetreung in Kauf nehmen muss.

In diesem Fall liegt nämlich die vom Gesetzgeber angedachte klassische Ehesituation vor.

Bei Schulden

Liegen Schulden vor muss man keinen Ehevertrag abschließen sofern es darum geht zu verhindern, dass einer der Ehepartner für die Schulden des anderen aufkommen muss. Sofern man nicht explizit mit für die Schulden unterschrieben hat sieht nämlich der Güterstand der Zugewinngemeinschaft vor, dass man nicht für Verbindlichkeiten des anderen aufkommt.

Bei Erbschaft

Auch wenn abzusehen ist, dass ein Ehepartner nach der Hochzeit ein größeres Erbe erwartet ist ein Ehevertrag nicht notwendig. Vermögen aus Erbe und aus Schenkungen wird nämlich nicht als Zugewinn angerechnet für den Zugewinnausgleich. Man rechnet es viel mehr dem Anfangsvermögen hinzu. Handelt es sich allerdings um eine Immobilie die im Wert steigt würde die Wertsteigerung als Zugewinn angerechnet.

Wann ein Ehevertrag sinnvoll ist

Sind keine Kinder geplant und beide finanziell unabhängig ist hingegen ein Ehevertrag sinnvoll damit man im Fall einer Scheidung ohne weitere finanziellen Forderungen auseinander gehen kann.

Ähnlich verhält es sich wenn stark unterschiedliche finanzielle Verhältnisse vorliegen und einer der beiden Ehepartner sich durch einen Ehevertrag vor Ansprüchen des anderen absichern möchte.

Auch Unternehmen können durch einen Ehevertrag im Fall der Scheidung geschützt werden.

Ebenso macht ein Ehevertrag bei Ehen im hohen Alter Sinn und bei unterschiedlichen Nationalitäten der Ehepartner.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert