Scheidungskosten

Scheidungskosten

Die Scheidungskosten für eine Scheidung (englisch divorce) können unterschiedlich hoch ausfallen.

Die Scheidungskosten für eine Scheidung (englisch divorce) können unterschiedlich hoch ausfallen.

Die Scheidungskosten sind von verschiedenen Faktoren abhängig.

Grundsätzlich kann eine Scheidung durch die Schließung eines Ehevertrages deutlich günstiger gestaltet werden, da man einvernehmlich trennen kann, und Zeit und somit Anwaltskosten spart. Außerdem müssen beide Ex-Partner so nur einen Anwalt beauftragen und bezahlen.

Zu den Kosten einer Scheidung gehören neben den Anwaltskosten auch die Gerichtskosten. Als Berechnungsgrundlage dient der Verfahrenswert oder Streitwert.

Kommt es zu einer einvernehmlichen Scheidung so handelt es sich um ein einvernehmliches Scheidungsverfahren und nicht um einen Rechtsstreit.

Der Verfahrenswert

Für den Verfahrenswert werden die Nettoeinkommen beider Eheleute als Grundlage genommen und mit 3 Monaten multipliziert.

Vom Verfahrenwert wird nur ein Bruchteil letztentlich bezahlt. Verdienen beide zusammen 3000 Euro netto im Monat so ist der Verfahrenswert 9000 Euro.

Zum Netto­einkommen zählen auch Ein­künfte aus Kapital­vermögen, Ver­miet­ung oder Verpach­tung sowie ein­malige Zahl­ungen des Arbeit­gebers wie z.B. 13. Monats­gehalt, Steuer­rückerstat­tungen, Urlaubs- und Weihnachts­geld etc.

Die tatsächlichen Kosten hängen von verschiedenen Faktoren ab. Sie können auch von Anwalt zu Anwalt verschieden hoch ausfallen. So lassen sich Anwaltskosten nur schwer direkt vergleichen.

Nach dem Gerichtskostengesetz setzt das Gericht die Gerichtskosten fest, der Anwalt setzt die Anwaltskosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) fest.

Je mehr die Eheleute selbst Regeln und so dem Anwalt Arbeit abnehmen, umso günstiger wird die Scheidung.

Dabei kommt es definitiv zur Einreichung des Scheidungsantrages beim Anwalt und das Stellen des Scheidungsantrages in der Gerichtsverhandlung.

Kosten für die Anhörung der Eheleute im Scheidungsverfahren können gespart werden, da hier, bei einer einvernehmlichen Scheidung, kein Anwalt anwesend sein muss. Es besteht also kein Anwaltszwang.

Zu einer kostenlosen Scheidung kann es bei der Gewährung einer ratenfreien Verfahrenskostenhilfe, der VKH kommen. Dieses ist möglich wenn ein Ehegatte 1500 Euro netto verdient und der andere den Haushalt den Haushalt versorgt oder ALG II Empfänger ist.

Für ein unterhaltssberechtigtes Kind können 250 Euro abgezogen werden.

Die Scheidungskosten

Der Verfahrenswert gilt nur für die Scheidung, müssen andere Angelegenheiten vor Gericht oder außergerichtlich geregelt werden so wird ein neuer Verfahrenswert ermittelt.

Bei der Scheidung wird automatisch der Verfahrenswert auf 4000 Euro mindestens festgesetzt, auch wenn beide zusammen nicht auf 3000 Euro kommen werden 3000 Euro veranschlagt plus 1000 Euro für den Versorgungsausgleich.

Für die Scheidung ohne die Regelung weiterer Angelegenheiten zahlt man mindestens 2000 Euro.

Der Höchstwert liegt bei 1 Million Euro.

Bei einem Verfahrenwert von 3000 Euro muss man beispielsweise mit 571,30 Euro Anwaltskosten laut Tabelle und 362 Euro Gerichtskosten rechnen.

Werden andere Angelegenheiten geregelt so können unter anderem folgenden Kosten anfallen:

  • 800 Euro für Besuchsrecht
  • 800 Euro für Sorgerecht
  • Hausrat in Höhe des Hausratwertes
  • Ehewohnung mit 12 Mal Monatsmieten
  • Unterhalt mit 12 Mal dem Unterhaltsbetrag
  • Zugewinnausgleich in Höhe des geforderten Betrages

Neben einem Ehevertrag kann auch eine Scheidungsfolgevereinbarung dabei helfen Kosten zu sparen, wenn sich das Ende der Ehe schon abzeichnet.

Die Kosten für ein Scheidungsverfahren sind in der Steuererklärung nicht als außergewöhnliche Belastungen absetzbar. Besitzen beide ein Unternehmen kann man die Kosten für Anwalt und Gericht jedoch geltend machen.

5 Replies to “Scheidungskosten”

  1. Danke für diesen informativen Beitrag über Scheidungskosten. Mein Bruder wird sich von seiner Frau scheiden lassen und hat noch keine Idee davon, wie viel ihn die Scheidung kosten wird. Er wird sich erst mal bei einem Rechtsanwalt für Eherecht erkundigen. Gut zu wissen, dass für den Verfahrenswert die Nettoeinkommen beider Eheleute als Grundlage genommen und mit 3 Monaten multipliziert werden.

  2. Vielen Dank für diesen Beitrag zum Thema Scheidung. Wir wollen uns mit meinem Mann scheiden lassen und beschäftigen uns jetzt mit der Kostenplanung. Gut zu wissen, dass der Rechtsanwalt seine Kosten mithilfe von Rechtsanwaltsvergütungsgesetz bestimmt. Dann werden diese Kosten bei den verschiedenen Anwälten ähnlich sein.

  3. Mein Mann und ich lassen uns scheiden und ich möchte einen genauen Überblick über die Kosten haben. Mir war gar nicht bewusst, dass der Verfahrenswert automatisch auf mindestens 4000€ festgesetzt wird und man dementsprechend dann auch die Anwaltskosten hat. Ich werde mal in der Anwaltskanzlei für Familienrecht anrufen und mich genauer dazu erkunden.

  4. Gut zu wissen, dass für den Wert des Scheidungsverfahrens die Nettoeinkommen beider Eheleute als Grundlage genommen und mit 3 Monaten multipliziert werden. Mein Onkel möchte sich von seiner Ehefrau scheiden lassen. Er wusste nicht, dass das Nettoeinkommen beider Ehepartner der Berechnung des Verfahrenswerts zugrunde liegt.

  5. Ich beschäftige mich schon seit einiger Zeit mit den Scheidungskosten. Ich habe jedoch nirgendwo sonst einen ähnlichen Beitrag gefunden. Danke, jetzt weiß ich genug.

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