Ablauf der Scheidung

Ablauf der Scheidung

Der Ablauf der Scheidung im Falle einer streitigen und einvernehmlichen Scheidung hat einige Gemeinsamkeiten.

Der Ablauf der Scheidung im Falle einer streitigen und einvernehmlichen Scheidung hat einige Gemeinsamkeiten.

Der Ablauf der Scheidung sieht je nachdem ob es sich um eine einvernehmliche oder um eine streitige Scheidung handelt unterschiedlich aus. Bei der einvernehmlichen Scheidung kann eine Scheidung kostengünstig und schnell verlaufen. Bei der streitigen Scheidung müssen Zugewinnausgleich, Unterhalt, Umgangsrecht mit gemeinsamen Kindern, Hausratsaufteilung etc. geklärt werden.

Grundlegende Abläufe sind bei der Scheidung jedoch immer vorhanden. Müssen familiäre Dinge geklärt werden ist ein Anwalt zwingend nötig, da nur er bestimmte Anträge stellen kann.

Handelt es sich um eine einvernehmliche Scheidung können beide Partner den selben Anwalt nehmen. Hier kann nach einem Trennungsjahr der Scheidungsantrag eingereicht werden nachdem beide Partner unterschrieben haben. Das Familiengericht regelt dann den Versorgungsausgleich.

Bei einer streitigen Scheidung muss hingegen jeder Partner einen eigenen Anwalt nehmen. Dieses verlängert den Scheidungsprozess und macht ihn teurer.

Einreichung des Scheidungsantrages

Die eigentliche Scheidung beginnt nachdem der Antragsteller (scheidungswillige Ehepartner) einen Anwalt beauftragt den Scheidungsantrag einzureichen. Dieses gilt für die streitige und einvernehmliche Scheidung gleichermaßen. Liegen Folgesachen (Unterhalt, etc.) im Falle einer streitigen Scheidung werden weitere Anträge eingereicht.

Anschließend muss das Gericht diesem Antrag auf die Scheidung und eventuellen Anträgen zu Folgesachen zu stimmen. Bei der einvernehmlichen Scheidung muss der Antragsgegner eine Bestätigung des Antrages an das Gericht richten und zwar in 3 facher Ausführung für das Gericht, für den Antragsstellers und den Anwalt.

Erst wenn die Gerichtskosten bezahlt wurden bearbeitet das Gericht die Scheidung weiter. Also zahlt der Anwalt das Geld bei Gericht ein. Alternativ kann das Gericht auch 14 Tage nach Erhalt des Scheidungsantrages eine Rechnung an den Antragsteller senden.

Wird eine Verfahrenskostenhilfe genutzt schickt das Gericht dem Antragsgegner zunächst den Antrag mit der Möglichkeit zur Stellungnahme zu. Der rechtswirksame Scheidungsantrag wird erst anschließend zu gestellt.

Versorgungsausgleich

Der Versorgungsausgleich erfolgt meist automatisch, außer die Ehe war kürzer als 3 Jahre. Dann muss einer der Ehepartner den Ausgleich beantragen. Beim Versorgunsausgleich erhält der Partner der mit der Kindererziehung beschäftigt war Rentenansprüche des anderen zugesprochen.

Die benötigten Formulare für den Versorgungsausgleich erhält der Antragsteller bereits vom Anwalt und der Antragsgegner zusammen mit dem Scheidungsantrag vom Gericht.

Die ausgefüllten Formulare müssen termingerecht beim Familiengericht oder dem Anwalt eingereicht werden. Diese leiten die Anträge an den Versorgungsträger weiter. Versäumt man die Firsten drohen Ordnungsgelder.

Sind die Versorgungsansprüche ermittelt bestimmt das Gericht den Termin für die Scheidung wenn es sich um eine einvernehmliche Scheidung handelt. Bei einer streitigen Scheidung kann sich der Termin solange verschieben bis alle Folgesachen geklärt sind.

Die Scheidung während des Scheidungstermins

Die eigentliche Scheidung am Scheidungstermin wird vollzogen wenn beide Ehepartner samt Rechtsanwälten vor Gericht erscheinen. Bei einer einvernehmlichen Scheidung erscheint nur der gemeinsame Anwalt.

Ist ein Ehepartner verhindert muss er dieses vorher mitteilen, bei Krankheit wird ein Attest eines Arztes benötigt. Das Attest muss bescheinigen, dass der Ehepartner nicht „verhandlungsfähig“ ist.

Wurde ein Urlaub geplant müssen die Buchungen vorgewiesen werden. In diesen Fällen kann das Gericht einen neuen Termin anberaumen.

Am Termin wird die Sache aufgerufen, dabei ist die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Die Anwälte und Ehepartner werden vom Gerichtsflur in den Gerichtsaal gerufen.

Die Personalien werden anhand der Personalausweise überprüft. Der Antragsteller sitzt rechts vom Richter, der Antragsgegner links. Auch eine Heiratsurkunde kann benötigt werden.

Das Gericht überprüft außerdem ob beide Ehepartner die Ehe als gescheiter ansehen und ob das Trennungsjahr abgelaufen ist.

Bei einer streitigen Ehe kann ein Partner die Ehe als nicht gescheitert ansehen, er wird dann nach seiner Begründung gefragt. Liegen keine erfolgreichen Versöhnungsversuche vor oder liegen im Verhalten des Antragsteller keine Widersprüche vor kann die Scheidung vollzogen werden.

Auch der Versorgungsausgleich und Folgesachen werden erörtert. Können alle diese Faktoren geklärt werden erfolgt das Scheidungsurteil seitens des Gerichtes. Man nennt es seit 2009 Scheidungsbeschluss. Dazu wird die Öffentlichkeit hergestellt.

Die Scheidung ist unmittelbar rechtskräftig.

Zum Ablauf der Scheidung gehört auch, dass der Scheidungsbeschluss einen Rechtskraftvermerk erhält.

Wurde nur ein Anwalt beauftragt kann die andere Partei keinen Rechtsmittelverzicht aussprechen.

Daher wird dann der Scheidungsbeschluss erst 1 Monat nach der Zustellung an die Partei ohne Anwalt rechtskräftig. Vorher kann sie nämlich noch in Berufung gehen und dazu einen Anwalt einschalten.

3 Replies to “Ablauf der Scheidung”

  1. Guter und hilfreicher Artikel über den Scheidungsablauf. Gut zu wissen, dass die Scheidung beginnt, wenn der Scheidungsantrag einreicht wird. Es gibt so viel, was es bei einer Scheidung zu beachten gibt. Ein Rechtsanwalt hilft viel besonders in diesem Fall.

  2. Vielen Dank für diesen Beitrag zum Thema Scheidung. Bei uns war ein Fachanwalt für Familienrecht nötig um familiäre Dinge zu klären. Da es sich um eine einvernehmliche Scheidung handelt, also ohne Streitigkeiten, wird der Prozess denke ich nicht sehr lange dauern. Wir haben beide auch den gleichen Anwalt genommen und der Scheidungsantrag wir jetzt eingereicht. Unser Versorgungsausgleich wird automatisch erfolgen, weil wir insgesamt fünf Jahre verheiratet waren, aber wie es mit den Rentenansprüchen wegen Kindererziehung sein wird wissen wir noch nicht. Ich bin nur froh, dass es sich bei uns nicht um eine streitige Ehe handelt und alles einigermaßen ruhig besprochen wurde. Jetzt heißt es warten um zu sehen wie sich das entwickeln wird. Danke.

  3. Meine Frau und ich sind uns einig, wir wollen die Scheidung. Mir war gar nicht bewusst, dass nur einer Ehepartner die Scheidung einreichen muss, bzw. einen Rechtsanwalt dafür beauftragen. Da wir uns einig sind und eine einvernehmliche Trennung anstreben, ist das ein sehr günstiger Aspekt, wodurch die Scheidung erleichtert wird.

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