Einfache Scheidung durch Ehevertrag

Einfache Scheidung durch Ehevertrag

Einfache Scheidung durch Ehevertrag, wie ein Ehevertrag die Scheidung vereinfachen kann.

Einfache Scheidung durch Ehevertrag, wie ein Ehevertrag die Scheidung vereinfachen kann.

Einfache Scheidung durch Ehevertrag, wird eine Scheidung durch einen Ehevertrag erleichtert? In Deutschland wird etwas jede 3. Ehe früher oder später geschieden. Daher kann ein Ehevertrag sehr sinnvoll sein, um die Scheidung, den Unterhalt, die Trennung zu vereinfachen.

Es ist sogar möglich den Ehevertrag nicht nur vor der Ehe, sondern erst nach der Heirat abzuschließen nach § 1408 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).

Der Ehevertrag regelt vor allem den Guterstand, den Versorgungsausgleich und den Ehegattenunterhalt.

Sollte die Ehe gescheitert sein, können die noch Ehegatten über den Ehevertrag als Scheidungsvereinbarung und Trennungsvereinbarung abschließen.

Beachtet werden muss, dass man für den gültigen Ehevertrag beide Ehegatten anwesend sein müssen und er durch einen Notar beurkundet werden muss. Dabei kann der ursprüngliche Vertrag von einem Notar oder auch Rechtsanwalt aufgesetzt worden sein.

Durch den Ehevertrag können Kosten für die Scheidung gemieden werden. Daher ist es durchaus sinnvoll ihn abzuschließen und durch einen Notar oder Anwalt beurkunden zu lassen.

Neben Geld spart man bei einer Scheidung mit einem Ehevertrag auch Nerven und Zeit. Wichtig ist, dass im Ehevertrag kein Partner benachteiligt wird, da er sonst nicht rechtswirksam ist. Man ist also im Inhalt des Vertrages nicht gänzlich frei.

Es empfiehlt sich auch den Ehevertrag abhängig von der Lebenssituation der Partner anzupassen.

Sittenwidriger Ehevertrag

Die Scheidung, englisch "divorce" wird durch einen Ehevertrag bzw. Scheidungsfolgevereinbarung vereinfacht.

Die Scheidung, englisch „divorce“ wird durch einen Ehevertrag bzw. Scheidungsfolgevereinbarung vereinfacht.

Ein sittenwidriger Ehevertrag liegt vor wenn einer der beiden Partner über die Maßen hin benachteiligt wird durch Kinderbetreuung, wenn er zu Sozialfall wird etc. Auch Kindesunterhalt kann nicht gänzlich ausgeschlossen werden bzw. Kinder benachteiligt werden.

Durch den Ehevertrag ändert man den Güterstand der Zugewinngemeinschaft ab. Bei der Scheidung wird ermittelt wie hoch das Anfangsvermögen jedes Ehegattens war, was er mit in die Ehe eingebracht hat und wie das Endvermögen aussah. So spricht man bei der Differenz zwischen Anfangs- und Endbestand vom Zugewinn. Es ist also nicht so, dass bei der Zugewinngemeinschaft das Vermögen bei Wachstum auf beide Eheleute zusammen gezählt wird.

Rechnet man den Zugewinn ab muss derjenige der den höheren Zugewinn hat die Hälfte hiervon an den anderen Partner in Form von Geld auszahlen, sofern kein Ehevertrag vorhanden ist, man also in einer Zugewinngemeinschaft lebt.

Beispielsweise hat der Ehemann Grundstück im Wert von 30.000€ bei Beginn der Ehe gehabt, was am Ende 50.000€ wert war. So hat er 20.000€ Zugewinn in der Ehe gemacht. Die Frau hat beispielsweise 5000€ Zugewinn erreicht. Der Mann muss so der Frau die Hälfte seines Zugewinnes, also 10.000€ auszahlen.

Der Ehevertrag kann sorgt dafür, dass man von dem Güterstand der Zugewinngemeinschaft abweichen kann.

Schenkung und Erbe

Eine Schenkung oder ein Erbe wird als Anfangsbestand eingerechnet, auch wenn es erst nach der Heirat erfolgte. Man spart diesen also aus dem Zugewinn aus.

Steigert sich jedoch der Wert der Schenkung oder des Erbes gilt dieses wieder als Zugewinn. Hat ein Haus ein Wert von 100.000€ zum Zeitpunkt des Erbes oder der Schenkung und beim Ende der Ehe ein Wert von 130.000€ so muss hier die Hälfte der Wertsteigerung, 15.000€ beim Zugewinnausgleich ausgezahlt werden.

Wird eine Gütertrennung durch den Ehevertrag festgelegt wird der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft außer Kraft gesetzt. Dieses gilt für die Scheidung und auch für den Tod eines Ehegattens. Hier kann man finanziell benachteiligt werden, da bei einem höheren Zugewinn die Erbschaftssteuer vom noch lebenden Partner zu zahlen ist. Bei einem anderen Güterstand wäre man hier steuerfrei oder müsste weniger Steuern zahlen.

Auch eine Gütergemeinschaft ist als Gegenteil zur Gütertrennung möglich wird aber kaum gewählt.

Modifizierte Zugewinngemeinschaft

Häufig nutzt man die modifizierte Zugewinngemeinschaft. Bei der Scheidung kommt es so zu einer Gütertrennung bei der Scheidung hat aber keine Nachteile von Steuern bei Erben.

Allerdings wird hier der Zugewinnausgleich nicht ganz ausgeschlossen, sondern nur beschränkt. So kann man die Schließung eines Betriebes verhindern die nötig wäre bei der Auszahlung des Zugewinnausgleiches, auch elterliche Erbschaften, Schenkungen und Immobilien bleiben so geschützt.

Man sollte im Ehevertrag Anfangsvermögen genau beziffern, um späteren Komplikationen zu vermeiden (Schiedsgerichtverfahren etc.).

Versorgungsausgleich

Bei der Scheidung kommt es zum Versorgungsausgleich, der Partner der höhere Versorgungsansprüche während der Ehe erwirbt, da er Vollzeit arbeiten war etc. muss sie dem anderen Ehepartner ausgleich, also abtreten (Erwerbsunfähigkeitsrente, Altersrente, Berufsrente).

So wird der Partner der sich mit der Kindererziehung befasst hat nicht benachteiligt.

In einem Ehevertrag kann man diesen gesetzlichen Versorgungsaugleich ebenfalls ausschließen. Häufig trifft man dafür aber Abmachungen über mögliche Lebensversicherungen etc.

Der nacheheliche Unterhalt kann man durch einen Ehevertrag ebenfalls ausschließen. Den Unterhaltsanspruch während der Trennung kann man hingegen nicht ausschließen.

Unterhaltsverzicht

Unterhaltsverzicht kann durch einen Ehevertrag ausgeschlossen werden, aber nicht in allen Fällen. Bei einem modifizierten Verzicht kann man Unterhalt für Notfälle vorsehen. Auch Ausgleichszahlungen sind hier zulässig.

Auf den Unterhalt für Kinder kann der betreuende Elternteil ebenfalls nicht verzichten. Auf Sorgerecht für Kinder das beiden Eltern zu steht kann nicht verzichtet werden. Man kann aber regeln bei welchem Elternteil das Kind bei der Trennung bzw. Scheidung verbleiben soll bzw. sich aufhalten soll.

Als Trennungs- und Scheidungsvereinbarung wird der Ehevertrag auch nach der Ehe geschlossen, wenn eine Scheidung bevor steht, als Scheidungsfolgevereinbarung bzw. Scheidungsvereinbarung.

3 Replies to “Einfache Scheidung durch Ehevertrag”

  1. Vielen Dank für den Beitrag. Meine Schwester wird nächstes Jahr heiraten und ich habe ihr empfohlen, um einen Ehevertrag bei Notariatskanzlei zu machen. Ich verstehe genau, dass es nicht romantisch ist, aber ich denke, lohnt es sich langfristig. Als ich Ihr Blog gelesen habe, finde ich der Vertrag noch wichtiger als zuvor. Gut zu wissen, dass Unterhaltsverzicht durch einen Ehevertrag ausgeschlossen werden kann.

  2. Interessant, dass man mit einem Ehevertrag bei einer Scheidung Geld sparren kann. Das wäre wahrscheinlich optimal für meine Tante. Verständlich, dass man sich die Lebenssituation der Partnern beobachten muss.

  3. Ich wäge derzeit die Option eines Ehevertrages ab. Wie Sie bereits anführen, ist darin vor allem der Gutertand, der Versorgungsausgleich und der Ehegattenunterhalt geregelt. Ich finde dies zielführend in der heutigen Gesellschaft, werde allerdings noch mit meinem Anwalt eine Rücksprache halten. Vielen Dank für Ihren Beitrag.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert