Scheidung Deutsch-Russisch

Scheidung Deutsch-Russisch

Deine deutsch-russische Ehe kann auch vom Standesamt geschieden werden.

Deine deutsch-russische Ehe kann auch vom Standesamt geschieden werden.

Ist ein Ehepartner russischer Staatsangehöriger oder der gewöhnliche Aufenthaltsort ist Russland so kann das russische Scheidungsrecht zum Zuge kommen.

Interessant ist, dass in Russland nicht das Gericht über die Scheidung entscheidet, sondern, dass man die Ehe auch von den Ständesämtern wieder geschieden werden können. So wird die Ehe nicht nur am Standesamt geschlossen, sie kann hier auch wieder aufgehoben werden.

Jedoch sind für die Scheidung durch das Standesamt einige Voraussetzungen nötig. So muss es sich um eine einvernehmliche Scheidung handelt, bei der die Ehepartner einig sind über das Ende der Ehe und es darf keine gemeinsamen Kinder geben.

Aber auch in anderen Fällen kann es zu einer Scheidung durch das Standesamt kommen. Ist der Ehegatte verschollen (von Gericht als verschollen erklärt) oder wurde er als nicht geschäftsfähig erklärt, so kann das Standesamt die Ehe aufheben.

Ebenso kann es auch nach einem begangenem Verbrechen, das einer Haftstrafe von über 3 Jahren einhergeht zu einer Scheidung durch das Standesamt kommen. Hier können auch gemeinsame Kinder existieren. Sollte der Gatte nicht mit der Scheidung einverstanden sein, so wird diese von einem Gericht verhandelt.

Nach der Scheidung besteht in Russland ein Unterhaltsanspruch. Entsprechend den finanziellen Hintergrund sind diese Zahlungen jedoch deutlich geringer als beispielsweise in Deutschland. Diese kann bei einer gemischten Ehe der Nationen Deutsch und Russisch für den unterhaltspflichtigen Deutschen so von Vorteil sein.

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