Mögliche Verzögerungen bei der Scheidung

Mögliche Verzögerungen bei der Scheidung

Mögliche Verzögerungen bei der Scheidung

Mögliche Verzögerungen bei der Scheidung

Mögliche Verzögerungen bei der Scheidung gibt es? Worauf sollte man achten, um sie zu vermeiden? Gerade wenn es zu einer Trennung komm muss das noch lange nicht die Scheidung bedeuten. Nicht zu letzt auf Grund des Trennungsjahres gibt es viele Möglichkeiten die Ehe noch zu retten.

Häufig ist die Trennung auch ein Ausdruck des Frustes, des Ärgers oder aus Rache etc. Gerade Missverständnisse, Beleidigungen usw. führen auch in der Ehe mit unter zu einer Phase der Trennung.

Gerade Paartherapien, Eheberatung können hier helfen die Ehe noch zu retten. Häufig reden die Partner auch nicht genügend mit einander.

Wird jedoch die Scheidung beantragt und der Partner zieht aus der gemeinsamen Wohnung aus beginnt das Trennungsjahr. Auch in diesem kann es Phasen der Versöhnung  geben, ohne das der Trennungszeitraum unterbrochen wird.

Scheidungen können sehr strategisch geprägt sein, so sucht jeder seinen Vorteil und pocht auf sein Recht. Ebenso kann die Scheidung gezielt verzögert werden. Generell bedeutet jedoch eine längere Scheidung häufig auch mehr Kosten für Anwälte, Gericht etc.

Eine Trennung auf Probe kann man auch als Trennungsversuch vor der eigentlichen Scheidungs setzen. So könne sich beide klar darüber werden, ob eine Scheidung wirklich nötig ist. So kann eine vorübergehende Trennung auch Vorteile bieten, der Kontakt zu den Kindern bleibt, Aspekte der Unterhaltszahlung, Versorgungsausgleich entfallen zu nächst. Auch steuerlich steht man mit einem Splitting-Tarif nach dem Einkommensteuerrecht besser da als nach der Scheidung, im alleinstehenden Fall.

Der Scheidungsantrag kann erst nach Ablauf des Trennungsjahres beim Familiengericht eingereicht werden. Wird dieser nicht anerkannt aufgrund der Fristen etc. enstehen weitere Kosten.

Ist das Trennungsjahr noch nicht abgelaufen kann man dieses mit Beweisen belegen so kann sich die Scheidung weiter verzögern. Gerade die räumliche Trennung im Trennungsjahr muss vollzogen worden sein. Dazu muss nicht ein Partner ausziehen, jedoch müssen getrennte Räume bezogen werden bis auf eine gemeinsam genutzte Küche etc.

Kommt es zum Versuch der Versöhnung wird das Trennungsjahr nicht unterbrochen, auch wenn diese nicht fruchten. Ein Antrag darauf, dass das Trennungsjahr durch Versöhnungsversuche unterbrochen wurde ist also nichtig.

Erst wenn der Rechtsanwalt den Scheidungsantrag beim Familiengericht einreicht kommt es zur Scheidung, zuvor spricht man von einer Trennung.

Dabei ist das Familiengericht zu ständig in dessen Bezirk man wohnt. Sollte nach dem Trennungsjahr der Scheidung nicht zugestimmt werden von beiden Parteien, kann sich die Scheidung massiv verzögern bis zu 3 Jahre.

Danach kann das Familiengericht auch den gegen den Willen die Scheidung vollziehen, da die Ehe als gescheitert gilt.

Möglichkeiten die Scheidung zu verzögern oder zu beschleunigen

Die Scheidung kann verzögert oder beschleunigt werden im strategischen Sinne.

Die Scheidung kann verzögert oder beschleunigt werden im strategischen Sinne.

Bei einem Härtefall kann die Scheidung sogar beschleunigt werden (bei Gewalt etc.) und noch vor Ablauf des Trennungsjahres vollzogen werden. Aber auch eine Verzögerung ist möglich bei einer schweren Krankheit die durch die Scheidung negativ beeinflusst werden könnte.

Auch kann man den Ehepartner zu jedem Zeitpunkt zur Rücknahme des Scheidungsantrages versuchen zu animieren.

Ein Widerruf der mündlichen Verhandlung für eine Verzögerung ist ebenso möglich. Kann man behaupten die Ehe sei nicht gescheitert so kann eine Verzögerung von 1 Jahr erwirkt werden in dem man Eheberatungen in Anspruch nehmen sollte.

Man kann auch in Berufung gehen wenn der Familienrichter am Amtsgericht die Scheidung beschlossen hat. Das zuständige Landgericht entscheidet dann in zweiter Instanz über den Scheidungsantrag. Solange ist der Scheidungsbeschluss in der Schwebe und es kommt zu einer Verzögerung im Ablauf. Hier kann es allerdings dazu kommen, dass man für die weitern Kosten auf kommen muss, wenn das Landgericht den Scheidungsbeschluss bestätigt.

Kann ihr Ehepartner die Kostenvorschusszahlungsforderung nicht nachkommen so kann es sein, dass sie für die von ihm in Anspruch genommene Verfahrenskostenhilfe aufkommen müssen.

Werden Scheidungsfolgesachen wie Ehegattenunterhalt, Zugewinnausgleich, Umgangsrecht, Sorgerecht vor Gericht erörtert kostet dieses Zeit und Geld. Ein Ehevertrag kann dieses beschleunigen und Kosten sparen.

Der Richter kann aber auch die Scheidung von der Scheidungsfolge abtrennen, wenn z.B. die Scheidung dadurch nur verzögert werden soll. Dann wird die Scheidungsfolge getrennt von der Scheidung verhandelt.

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