Familie

Familie

Eine Familie ensteht auch ohne Kinder.

Eine Familie ensteht auch ohne Kinder.

Nach dem Bundesverfassungsgericht ist eine Familie „die zwischen Eltern und Kindern bestehende Gemeinschaft“.

Dabei werden neben den leiblichen Kindern auch

  • Pflegekinder
  • Adoptivkinder
  • und Stiefkinder

gleichermaßen einbezogen. Ebenso bezeichnet die Familie auch die Beziehung von Vater zum nichtehelichen Kind, wenn er also ein Kind mit der Frau hat, die er nicht geheiratet hat. So ist es nicht wichtig, ob ein Kind ehelich oder nichtehelich gezeugt wurde bzw. ob es vom Vater abstammt. Trägt der nicht leibliche, rechtliche Vater als Elternteil Verantwortung für das Kind ist auch ehr Familie. Er erzeugt nämlich eine soziale Bindung zum Kind nach Artikel 6 GG. Der biologische Vater erhält auch ein Umgangsrecht für sein nichteheliches Kind, nicht zu letzt ist er ihm nämlich auch unterhaltspflichtig.

Auch kinderlose Ehen sind Familien

Auch eine kinderlose Ehe ist eine Familie. Man darf die Ehepartner nicht diskriminieren, nur weil sie keine Kinder haben. Dasselbe gilt für eingetragene Lebensgemeinschaften. Früher galt ein Zusammenleben außerhalb der Ehe als strafbar bzw. war als wilde Ehe sittenwidrig.

Hier gilt auch, dass das Kindeswohl immer im Mittelpunkt steht. Ebenso werden nahe Verwandte zu Familie gezählt. Großeltern sind als Vormund für ihre Enkelkinder gegenüber dritten Personen vorrangig zu wählen.

Das Umgangsrecht ist nach § 1685 BGB auch den Großeltern und Geschwistern zu zusprechen, sofern es dem Kindeswohl dient. Lebt eine Drittperson länger in einer häuslichen Gemeinschaft mit dem Kind, wie eine Amme oder Kindermädchen hat es als Bezugsperson ähnliche Rechte.

Seit 1976 gibt es auf Familienangelegenheiten spezialisierte Gerichte, die Familiengerichte, die auch bei der Scheidung tätig werden.

Häufig sind solche Verhandlungen sehr emotional und können bei einer bestehenden Einvernehmlichkeit schnell geregelt werden. Auch gibt es bei Scheidungen und Familiensachen einen Anwaltszwang. Dieser kann Anträge stellen und verhandeln. Bei anderen Streitigkeiten können diese vor Amtsgerichten entschieden werden. Besteht kein Anwaltszwang, dann können Kläger und Beklagter persönlich vor dem Amtsgericht ohne Anwalt erscheinen und Anträge stellen, klagen, verklagen und in eigener Sache mündliche Verhandlungen führen.

Die Anwaltspflicht (Anwaltszwang) beim Familiengericht ist mit der Emotionalität der Angelegenheiten begründet. So können Scheidung und Scheidungsfolgesachen im Interesse beider Parteien nur angemessen objektiv verhandelt werden, wenn sie von einem Anwalt vorgetragen werden.

 

2 Replies to “Familie”

  1. Interessant, dass auch kinderlose Ehen als Familien definiert werden. Ich und mein Ehemann denken gerade darüber nach uns zu trennen und waren etwas irritiert wegen der Begrifflichkeiten. Ich hoffe sehr wir können das Ruder nochmal herumreißen und gehen auch bald zu einer Beratung bezüglich einer Trennung. Vielleicht können wir es mit Arbeit an unserer Beziehung doch noch schaffen, wer weiß.

  2. Hi zusammen,

    vielen Dank für die Definition und Erläuterung des Terminus “ Familie. Ich denke, dass heutezutage viele nicht wissen dass auch eine kinderlose Ehe als Familie definiert wird.

    LG
    Uwe

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