Fehler beim Ehevertrag vermeiden

Fehler beim Ehevertrag vermeiden

Fehler beim Ehevertrag vermeiden kann man wenn man einige wichtige Dinge beachtet. Doch welche Fehler sollte man genau bei einem Ehevertrag vermeiden?

Der Ehevertrag muss freiwillig geschlossen werden

Wie kann man Fehler beim Ehevertrag vermeiden?

Wie kann man Fehler beim Ehevertrag vermeiden?

Grundsätzlich gilt beim Ehevertrag wie bei jedem Vertrag, dass er zwischen beiden Parteien freiwillig geschlossen wird. Es sollte also keine der Parteien sich von der anderen unter Druck setzen lassen. Da es im Falle dass es zu einem Gerichtsstreit über einen Ehevertrag kommt, die Gerichte auch prüfen unter welchen Umständen der Ehevertrag geschlossen wurde.

Sollte eine Partei unter Druck gesetzt worden sein oder gar sittenwidrig sind. Eine solche Situation kann zum Beispiel auch vorliegen wenn die Frau schwanger zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses war und so genötigt wurde diesen zu unterschreiben, weil der zukünftige Ehemann sie sonst nicht geheiratet hätte.

Auch andere Manipulationen können dazu führen, dass der Ehevertag vor Gericht gekippt wird. In den USA ist es sogar üblich dass man beide Partner eine aktuelle Steuererklärung vorlegen, so das klar ist auf welche Summen im Ernstfall der andere freiwillig verzichtet.

Ehevertrag bei Bedarf an die aktuellen Lebensumstände anpassen

Man sollte auch immer die aktuellen Lebensumstände mit einbeziehen. So ziehen Gerichte bei Entscheidungen auch immer die aktuelle Lebenssituation an die gegebenenfalls Teile des Ehevertrages für ungültig erscheinen lassen. Es ist also wichtig den Ehevertrag regelmäßig bezüglich der aktuellen Lebenssituation zu prüfen und bei Bedarf anzupassen.

Weiterhin gibt es auch unwirksame Klauseln. So kann man nicht festlegen, dass die Frau darauf verzichtet weiter Kinder zu bekommen. Im Falle einer Schwangerschaft entstehen ihr nämlich kein Nachteile.

Auch das Liebesleben lässt sich nicht regeln, wie zum Beispiel durch Abmachungen über regelmäßigen Beischlaf etc.

Solche unwirksamen Klausen können sogar den ganzen Ehevertrag nichtig machen. Die Eheleute sollten auch vereinbaren, dass der Ehevertrag seine Gültigkeit behält auch wenn einzelne Abmachungen ungültig werden sollten.

2 Replies to “Fehler beim Ehevertrag vermeiden”

  1. von der Notwendigkeit einen Ehevertrag regelmässig an die Lebensumstände anzupassen liest man immer wieder. Jedoch fallen dafür wieder erhebliche Notarkosten an. Ist es nicht möglich, Eventualitäten von vorneherein einzuschliessen?
    Konkret: Angenommen man schliesst einen Ehevertrag für eine Doppelverdiener-Ehe ohne Kinderplanung ab, die Gütertrennung für den Scheidungsfall und einen gegenseitigen Verzicht auf Versorgungsausgleich und Ehegattenunterhalt vorsieht. Wäre es dann nicht möglich, für den Fall, dass entgegen der Planung KInder aus der Ehe hervorgehen von vorne herein abweichende Regelungen aufzunehmen? (Anpassung Versorgungsausgleich und Ehegattenunterhalt in dem Maße, dass auch bei Geburt von Kindern der Ehevertrag seine Gültigkeit behält? Mir schwebt eine Formulierung vor wie:
    „Sollten entgegen der aktuellen Lebensplanung doch gemeinsame Kinder aus der Ehe hervorgehen, gelten abweichend folgende Regelungen:
    Ehegattenunterhalt: …. wird gezahlt für die Zeit in der mind. ein Kind noch nciht das dritte Lebensjahr erreicht hat. Wenn einer der Partner hierfür seine Arbeitszeit reduziert oder Elternzeit nimmt. Die Höhe erfolgt in dem Maße, wie der Partner einen finanziellen Nachteil hat durch die Kindererziehung.
    Versorgungsausgleich: …wird geleistet für die Zeit in der mind. ein Kind noch nciht das dritte Lebensjahr erreicht hat. Wenn einer der Partner hierfür seine Arbeitszeit reduziert oder Elternzeit nimmt. Die Höhe erfolgt in dem Maße, wie der Partner einen Nachteil in seiner gesetzlichen Altersvorsorge hat durch die Kindererziehung. Zusätzlich werden laufende Private Vorsorgeverträge in dieser Zeit aus dem gemeinsamen Familieneinkommen fortgeführt.“

    1. Bei zusätzlichen Vereinbarungen gilt es zu beachten, dass sie nicht gegen guten Sitten verstoßen bzw. eine Partei benachteiligen, da sonst der gesamte Ehevertrag für nichtig erklärt werden kann.

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