Scheidung Deutsch-Italienisch

Scheidung Deutsch-Italienisch

Venedig, die Stadt der Liebe in Italien.

Venedig, die Stadt der Liebe in Italien.

Hält sich der Ehepartner gegen den sich die Klage richtet dauerhaft in Italien auf oder wenn er seinen Wohnsitz dort hat, gilt das italienisch Recht für die Scheidung zwischen Deutschen und Italienern.

Bei der Scheidung nach italienischem Recht kann diese im Einvernehmen oder auch streitig erfolgen.

Die Ehe wird auch geschieden, wenn ein Ehepartner dieses nicht möchte, hierzu muss es jedoch zu mindestens einem Versöhnungsversuch gekommen sein und 3 Jahre vergangen sein.

Vor der Scheidung muss es zur Feststellung der Trennung durch ein Gericht kommen. Wurde die vom Gericht festgehaltene Zeit für die Trennung eingehalten kann eine Scheidung eingereicht werden.

Das Vermögen der Gütergemeinschaft wird zur Hälfte geteilt, jedoch kann man nach der Scheidung Geld zurück fordern, welches nicht für den Unterhalt der Familie und auch Kredite, also Vermögenslasten genutzt wurde.

Für den Unterhalt nach der Ehe gilt das Prinzip der Verschuldung. Es kann auch zu Kürzungen des Unterhaltes kommen, wenn ein verwerfliches Verhalten vorlag bzw. ein liederliches.

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