Trennung mit Kindern

Trennung mit Kindern

Bei Trennung mit Kindern steht das Kindeswohl im Mittelpunkt.

Bei Trennung mit Kindern steht das Kindeswohl im Mittelpunkt.

Bei der Trennung gilt in erster Linie das Kindeswohl. Häufig dient jedoch gerade das Kind bei einer Scheidung als Mittel zum Zweck für Rache etc.

Beim Familiengericht kann auch eine einstweilige Verfügung erwirkt werden wenn das Gewaltenschutzgesetz greift. Hierzu genügt es wenn ein Ehepartner behauptet, dass der andere dem Kind körperliche oder auch seelische Gewalt hinzufügt. So kann bei einer Gefahr im Verzug die einseitige Anordnung sogar ohne eine Anhörung des Jugendamtes durch geführt werden. Sollten jedoch falsche Tatsachen vorliegen kann dieses Anordnung wieder aufgehoben werden.

Da bei einer Trennung nach dem Familienrecht das Kindeswohl im Mittelpunkt steht gilt, dass Kinder keinesfalls darunter leiden dürfen, wenn die Eltern sich trennen, weder körperlich noch seelisch. In Ausnahmefällen kann das Familiengericht auch entscheiden, dass ein Elternteil sich dem Kind nicht mehr nähern darf oder die vorher zusammen genutzte Wohnung betreten darf. All das kann zu einer großen psychischen Belastung für das Kind werden.

Das Kindeswohl seht im Mittelpunkt

Die Klärung der Vaterschaft ist nicht immer eindeutig.

Die Klärung der Vaterschaft ist nicht immer eindeutig.

Auch wenn nur ein Elternteil nach der Trennung sich um das Kind kümmert, kann es auch zur Überforderung kommen, zu wenig Aufmerksamkeit für das Kind, welches mit der neuen Situation zurecht kommen muss. Ebenso kann das Kind seinerseits das erziehende Elternteil unter Druck setzen mit Drohungen, dass das andere Elternteil die Erziehung anders ausgeführt oder mehr erlaubt hätte etc. So können die Eltern gegeneinander ausgespielt werden.

So müssen alle Beteiligten mit den neuen Gegebenheiten zunächst klar kommen.

Aber auch das weitere Leben, eine neue Ehe, Partnerschaft wird so mit dem Kind zur Herausforderung. Soll das Kind den neuen Familiennamen nehmen oder den alten behalten?

Diese vielseitigen Fassetten beeinflussen auch die persönliche Entwicklung des Scheidungskindes.

Ebenso kann Adoption eine Rolle spielen, fremde Sprachen, Patchwork-Familien etc.

Aber auch ganz andere Aspekte können eine Rolle spielen wie künstliche Befruchtung, das Kind von einem anderen Mann als dem Ehemann, gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften wo die Vater-Mutter-Rolle nicht eindeutig geklärt ist. All dieses spiel auch beim Kindeswohl eine Rolle.

Durch den Fortschritt der Medizin ergeben sich immer neue Möglichkeiten die meist nur ungenügend durch die Gesetze des Familienrechtes abgedeckt sind.

Dabei ist die Vaterschaft in vielen Fällen eindeutig. So ist der Vater die Person die mit der Mutter verheiratet ist oder wenn er die Vaterschaft anerkannt hat. bzw. die Vaterschaft nicht wirksam angefochten hat (DNA-Test bei Zweifeln an der Vaterschaft etc.).

Künstliche Befruchtung

Lässt sich die Frau von einem unbekannten Dritten künstlich befruchten führt schon zu Problemen. Hier kann die Vaterschaft nicht durch Mutter oder Mann angefochten werden, jedoch die Anfechtungsbefugnis des Kindes bestehen bleibt. Gerade wenn dieses eines Tages wissen möchte wer sein leiblicher Vater ist.

Wird die Herkunft des Samens jedoch nicht eindeutig offen gelegt, gemischt etc. ist es schwer den Vater zu ermitteln oder gar unmöglich. Jedoch ist die Mutter eindeutig definiert. Nämlich die Person die das Kind zur Welt bringt. Kommt es zu einer Eispende hat die Spenderin keinerlei rechtliche Beziehung zum Kind.

Ebenso wird eine Ersatzmutter zur Mutter, auch wenn die Trägerschaft nach dem Adoptionsvermittlungsetz verboten ist.

Die vielen Aspekte sind rege moralisch, ethisch, menschlich und juristisch diskutiert und können nicht in jeder Beziehung allen Belangen gerecht werden. Jedoch steht immer das Kindeswohl im Mittelpunkt.

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