Zusammensetzung der Scheidungskosten

Zusammensetzung der Scheidungskosten

Zusammensetzung der Scheidungskosten

Zusammensetzung der Scheidungskosten

Wie sich die Scheidungskosten zusammen setzen erfahren sie hier und wieso eine Scheidung so teuer ist. Im Witz sagt man ja, da sie es wert ist, jedoch gibt bestimmte Kostenposten die zu den Scheidungskosten führen.

Wenn man einige Dinge beachtet kann man die Scheidungskosten jedoch deckeln. Denn hier gilt je umfangreicher, komplizierter sie ist und je länger sie dauert, um so teurer wird sie.

So kann ein Ehevertrag dabei helfen die Kosten zu senken. Kann man die Scheidung einvernehmlich gestalten können Kosten, beispielsweise für einen 2. Anwalt gespart werden. Beide Parteien können hier vor Gericht durch einen Anwalt vertreten werden und sich die Kosten für den Anwalt und das Gericht teilen.

Wird über Scheidungsfolgen oder Voraussetzungen für die Scheidung gestritten so muss jeder einen eigenen Anwalt beauftragen und bezahlen

Eine Scheidungsfolgevereinbarung kann ebenfalls helfen Kosten zu sparen. Hier werden die Angelegenheit geregelt die sich aus der Scheidung ergeben. Liegt diese vor spart man Geld ein. Muss man jedoch erst über Dinge wie den Zugewinnausgleich vor Gericht streiten, verlängert dass das Verfahren und die damit verbundenen Kosten.

Ebenso kann eine Online-Scheidung dabei helfen Kosten bei der Scheidung einzusparen.

Für eine Scheidung fallen in jedem Fall Kosten für das Gericht an in Form von Gerichtskosten. Der Antrag zur Scheidung kann auch nur durch einen Anwalt eingereicht werden, hierdurch fallen Anwaltskosten an. Es ist nur möglich durch einen Anwalt die Scheidung einzuleiten, da er objektiv, ohne emotionale Belastung die relevanten Fakten für die Scheidung vortragen kann, anders als ggf. die zerstrittenen Ehepartner. Daher können diese sich nicht selbst vor Gericht vertreten bei einer Scheidung.

Wie ergeben sich die Kosten für eine Scheidung?

Eine einvernehmliche Scheidung ist am günstigsten.

Eine einvernehmliche Scheidung ist am günstigsten.

Dabei gibt es Gebührensätze die für die Berechnung der Scheidungskosten herangezogen werden. So ergeben sich die Gerichtskosten durch das Familiengerichtskostengesetz FamGKG und die Gebühren für den Rechtsanwalt aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Es gelten Höchstgebühren und Mindestgebühren im Gebührenrahmen, die Gebühren setzen sich also keinesfalls willkürlich zusammen.

Der Verfahrenswert, der Streitwert ist die Größe nach der die Kosten für das Gericht und den Anwalt berechnet werden. Ein hoher Verfahrenswert führt so zu höheren Kosten.

Auch andere zusätzliche Leistungen außerhalb des Gerichtes verursachen Kosten für den Anwalt, wie Anschreiben der anderen Partei, Beratungs-Dienstleistung etc.

Doch wie genau wird der Verfahrenswert berechnet? Nach § 43 FamGKG werden für einen Zeitraum die Nettoeinkommen beider Eheleute zusammen gerechnet und ergeben in so in der Summe den Verfahrenwert. Verdienen beide pro Monat zusammen 3000 Euro netto, so beträgt der Verfahrenswert 9000 Euro. Als Stichtag zählt der Tag an dem der Scheidungsantrag bei Gericht eingereicht wird.

Hierzu werden noch weitere Einkünfte hinzu gerechnet wie Einkünfte aus:

  • Vermietung
  • Kapitalvermögen wird meist mit 5% mit reingerechnet, hier gelten 15.000 Euro Freibetrag pro Ehepartner und 7.500 Euro pro Kind
  • Kindergeld (bei unterhaltsberechtigen Kinder werden 250 Euro pauschal abgezogen vom Einkommen)
  • Einmalige Sonderleistungen des Arbeitgebers wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld

Sozialhilfe und Hartz IV werden hier nicht hinzu gerechnet. Sind unterhaltsberechtigte Kinder vorhanden, eine einvernehmliche Scheidung ohne viel Anwaltsarbeit oder hohe Verbindlichkeiten vorhanden kann das Gericht die Verfahrenskosten im Einzelfall auch senken.

Weiterhin werden Mindestverfahrenswerte angesetzt wie 1000 Euro für den Versorgungsausgleich oder 3000 Euro für die Scheidung im Allgemeinen. Liegen die tatsächlichen Werte darüber, dann gelten diese.

Wie man bei der Scheidung Kosten sparen kann

Wie man die Kosten für die Scheidung gering halten kann.

Wie man die Kosten für die Scheidung gering halten kann.

Die Leistungen für den Unterhalt werden auf ein Jahr betrachtet herangezogen.

Pauschal setzt man Ehewohnungssachen mit 3000 Euro bei der Trennung und 4000 Euro bei der Scheidung, Haushaltsgegestände mit mit 2000 Euro bei der Trennung und mit 3000 Euro bei der Scheidung und Umgangsrecht sowie Sorgerecht mit 20 % und maximal 3000 Euro ist es ein Verfahren außerhalb des eigentlichen Scheidungsprozesses dann mit 3000 Euro pauschal.

Hat ein Partner nur ein geringes Einkommen so kann auch eine staatliche Verfahrenskostenhilfe in Frage kommen. Hier müssen die Kosten im Nachhinein in Raten abbezahlt werden.

Generell ist eine einvernehmliche Scheidung die kostengünstigste Variante der Scheidung. Vermeidet man eine Auseinandersetzung vor Gericht über Scheidungsfolgen so können die Kosten möglichst gering gehalten werden. Hier ist Zeit sprichwörtlich Geld.

Ein Scheidungsverbund fasst bei der Scheidung und Scheidungsfolge zu einem Verbundverfahren zusammen. Insbesondere wenn der Ehepartner eine einvernehmliche Scheidung verweigert lassen sich so Kosten sparen, denn die Verfahrenssumme wird erst addiert und man ermittelt später die genauen Gebühren. So fallen keine zusätzlichen Kosten für ein eigenständiges Verfahren an, wie es der Fall wäre, wenn man zum Beispiel den Zugewinnausgleich nach dem Scheidungsverfahren als zusätzliches Verfahren beginnen würde.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert