Der Ehevertrag im Überblick

Ehevertrag im Überblick

Ehevertrag im Überblick was regelt er und wann benötigt man ihn?

Ehevertrag im Überblick was regelt er und wann benötigt man ihn?

Der Ehevertrag im Überblick. Der Ehevertrag wird vor der Eheschließung geschlossen und schützt die finanzielle Interessen insbesondere wenn einer der beiden Eheleute wohlhabender ist als der andere und das nicht nur bei Promi-Ehen.

Dabei werden 3 Bereiche geregelt:

  1. Der Güterstand
  2. Der Versorgungsausgleich
  3. Der nacheheliche Unterhalt

Nicht nur die Scheidungsschlachten aus Boulevard-Medien führen immer wieder vor Augen, dass es in vielen Fällen sinnvoll sein kann an den Ehevertrag vor der Heirat zu denken.

Wird nämlich kein Ehevertrag geschlossen leben beide Ehepartner in einer Zugewinngemeinschaft was bedeutet, dass in der Ehezeit zu gewonnene Vermögen in gleichen Teilen an beide Partner fallen.

Wann ist ein Ehevertrag sinnvoll?

So kann der Ehevertrag den Ehepartner davor schützen, dass eine Heirat nur aus finanziellen Interessen erfolgt. Durch ihn werden die Ansprüche des Partners auf ein Minimum begrenzt.

Auf der anderen Seite kann der weniger gut betuchte damit beweisen, dass es ihm nicht um das Vermögen des anderen geht bei der Heirat.

Aber auch in anderen Fällen wie einem vorhandenem Unternehmen, großen Altersunterschied, Heirat bei Eheleuten verschiedener Nationalitäten kann ein Ehevertrag sinnvoll sein. So kann das Unternehmen vor Ansprüchen nach der Scheidung ausgeklammert werden und festgelegt werden nach welchem Recht die Scheidung abläuft.

Wenn beide Parteien finanziell unabhängig sind und keine gemeinsamen Kinder geplant sind ist der Vertrag sinnvoll damit beide bei einer Scheidung ohne finanzielle Nachteile und Ansprüche wieder auseinander gehen können.

Wann genau und warum ein Ehevertrag sinnvoll ist können sie hier nachlesen.

Wann ist ein Ehevertrag nicht nötig?

Auf der anderen Seite gibt es auch Fälle in denen ein Ehevertrag nicht nötig ist. Zum Beispiel um sich vor Schulden des anderen zu schützen oder bei einem anstehenden Erbe. Auch wenn gemeinsame Kinder geplant sind ist der Ehevertrag meist nicht nötig. Da der Gesetzgeber gerade von dieser klassischen Ehe ausgeht und somit der Versorgungsausgleich gut geregelt ist. Gerade für den Partner der aufgrund der Kinderbetreuung nicht berufstätig ist oder nur in Teilzeit arbeitet wird so geschützt und erhält auch Rentenansprüche des berufstätigen Partners nach der Scheidung. Näheres über die Fälle in denen ein Ehevertrag nicht nötig ist können sie hier nachlesen.

Scheidungsfolgevereinbarung

So kann man mit dem Ehevertrag viele Streitfragen im Vorhinein klären, gänzlich vor Streit kann er jedoch nicht schützen.

Ist das Ende einer Ehe in absehbar kann auch eine Scheidungsfolgevereinbarung getroffen werden. Liegt diese vor kann der eigentliche Prozess der Scheidung beim Familiengericht beschleunigt werden und auch Kosten können gespart werden.

Allerdings kann ein Ehevertrag auch angefochten werden. Insbesondere wenn er den anderen Partner sittenwidrig einschränkt und wenn Kinder im Spiel sind und Frage der Unterhaltsleistung aufgrund von Kinderbetreuung.

Der Ehevertrag kann und sollte angepasst werden

Auch sollte eine Ehevertrag bei Bedarf angepasst werden. Er ist nicht in Stein gemeißelt. Ging man bei Vertragsschluss von einer kinderlosen Ehe aus und es kam doch zu gemeinsamen Nachwuchs in der Zeit der Ehe muss der Vertrag entsprechend angepasst werden. Auch Gerichte betrachten immer die aktuelle Lebensverhältnisse in ihren Urteilen. Auch bei der Erkrankung eines Partner kann dieser nicht von Versorgungsansprüchen ausgespart werden.

Ehevertrag kann für nichtig erklärt werden

Vor allem wenn einer der beiden Parteien unzumutbar einseitig belastet wird kann ein Ehevertrag für nichtig erklärt werden. Beim Bundesgerichtshof geht man in der Regel davon aus das am ehesten auf das Vermögen verzichtet werden kann was auch vor der Heirat nicht bestand, damit wird der größte Teil des Vermögens des wohlhabenderen Partners geschützt. Ein Versorgungsausgleich bleibt jedoch bestehen. Man sollte also auf Fehler beim Abschluss des Ehevertrages achten. So können einzelne sittenwidrige Abschnitte diesen ungültig machen.

 

2 Replies to “Der Ehevertrag im Überblick”

  1. Gut zu wissen, dass ein Ehevertrag auch noch nachträglich angepasst werden kann. Vielen Dank für den guten Artikel! Ich möchte ebenfalls einen Ehevertrag aufsetzten und mich noch beraten lassen. Am besten wenden wir uns dafür direkt an einen Anwalt für Familienrecht.

  2. Den Punkt mit den Rentenansprüchen wusste ich noch gar nicht, danke für den guten Beitrag! Meine Partnerin und ich wollen uns auch einen Ehevertrag gestalten. Dafür müssen wir uns noch an den richtigen Rechtsanwalt wenden.

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