Sonderfälle bei der Scheidung

Sonderfälle bei der Scheidung

Sonderfälle bei der Scheidung

Sonderfälle bei der Scheidung

Auch sollte man Sonderfälle bei der Scheidung berücksichtigen und vorab einen Ehevertrag abschließen.

Wer keinen Ehevertrag wählt lebt in der Zugewinngemeinschaft. Hier wird das in der Ehe gewonnen Vermögen am Ende der Ehe aufgeteilt. Dieses Modell richtet sich jedoch an alte Rollenmodelle bei denen einer gearbeitet hat und der andere sich um Haushalt und Kindererziehung gekümmert hat.

Heute gibt es Doppelverdiener ohne Kinder, bei denen der Partner bei späteren Kindern weniger Arbeit und weniger Einkünfte hat. Gerade nach der Scheidung können das Wechselmodell bei dem beide Eltern abwechseln die Kinder haben zu Probleme führen. So müsste die Mutter dann schon in der Trennungszeit nach 6 Monaten wieder arbeiten gehen, da hier Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt nicht gezahlt werden müssen.

Wählt man einen Ehevertrag kann man nachehelichen Unterhalt, Versorungsausgleich und Gütertrennung neu regeln.

Auch bei Paaren bei denen Kinder schon vorhanden sind und die geschieden oder verwitwet waren macht ein Ehevertrag Sinn. Gerade bei Pflichtteilrecht und Erbteilrecht sind sonst häufig Kinder die nicht aus der gemeinsamen Ehe entstanden sind benachteiligt.

Bei Unternehmen kann eine Ehe ohne Ehevertag dazu führen, dass dann die Firma verkaufen muss um den Ex-Ehepartner auszuzahlen.

Die Erstberatung für einen Ehevertrag kostet etwa 100 bis 250 €. Die notarielle Beurkundung ist abhängig vom Vermögen. Bei beispielsweise 100.000 € muss man mit ca. 550€ an Kosten rechnen zu denen noch Umsatzsteuer und Kosten für Auslagen wie Telefon, Fax, Post kommen.

Sogar nach der Eheschließung kann man noch einen Ehevertrag noch rückwirkend aufsetzen.

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