Ehevertrag für Heirat im fortgeschrittenen Alter oder bei Zweitehe
Präambel:
Wir beabsichtigen bald zu heiraten und sind deutsche Staatsangehörige. Wir waren schon beide verheiratet und sind wirtschaftlich voneinander unabhängig. Für unsere künftige Ehe möchten wir folgende Regelungen treffen:
I. Eheliches Güterrecht
Der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft wird für unsere Ehe ausgeschlossen, stattdessen vereinbaren wir den Güterstand der Gütertrennung.
Dass durch die Beendigung des Güterstandes kein Zugewinnausgleich stattfindet, weder im Todesfall durch Erhöhung des gesetzlichen Erbrechts noch im Scheidungsfall ein Gewinnausgleich verlangt werden kann ist uns beiden bewusst.
Weiterhin ist uns bekannt, dass beim Güterstand der Gütertrennung jeder Ehepartner ungehindert über sein gesamtes Vermögen verfügen kann. Auch ohne eine vorherige Zustimmung des anderen. Weiterhin kann jeder Ehepartner selbständig über die gehörendem Haushaltsgegenstände verfügen.
II. Versorgungsausgleich
Der Versorgungsausgleich wird für den Fall der Scheidung der Ehe ausgeschlossen.
Dass im Scheidungsfall kein Ehepartner vom anderen einen Ausgleich der in der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften verlangen kann ist uns bewusst. Jeder ist so auf seine eigene Altersversorgung angewiesen.
Weiterhin ist uns bekannt, dass der Ausschluss des Versorgungsausgleiches unwirksam wird, sobald einer von uns beiden innerhalb eines Jahres nach dem Abschluss des Vertrages einen Antrag auf Ehescheidung bei Gericht einreicht.
Sollte dieses geschehen so wird der vollständige Ausschluss des Versorgungsausgleiches vereinbart und wir beantragen vorab vorsorglich die Genehmigung des Ausschlusses durch das Familiengericht. Dieses beruht darauf, dass wir beide wirtschaftlich unabhängig voneinander sind und jeweils eigenen Vermögen für die Alterssicherung besitzen. Außerdem hat jeder von uns eigene Rentenanwartschaften erworben und besitzt eine Kapitallebensversicherung die zum 65. Lebensjahr ausgezahlt wird.
III. Unterhalt
Es wird wechselseitig auf jede nacheheliche Unterhaltsansprüche nach der Scheidung verzichtet in gegenseitiger Form.
Danke für den Beitrag zum Ehevertrag. Meine Tante heiratet nun zum 2. Mal und möchte sehr gerne mit einem Anwalt für Familienrecht einen Ehevertrag aufsetzen lassen. Gut zu wissen, dass man mit einem Ehevertrag auch eine Gütertrennung beschließen kann. Deswegen will meine Tante den Vertrag sicher aufsetzen lassen.