Ist ein Ehevertrag sinnvoll?

Ist ein Ehevertrag sinnvoll?

Für wen kann ein Ehevertrag sinnvoll sein?

Für wen kann ein Ehevertrag sinnvoll sein?

Neben der eigentlichen Hochzeit und ihrer Planung mit geladenen Gäste, Hochzeitskleid etc. kann es schon vor der Eheschließung sinnvoll sein sich Gedanken über eine mögliche Scheidung zu machen und diese mit einem Ehevertrag abzusichern.

Allerdings scheuen sich viele junge Paare hiervor, da es auch die Frage aufwirft, was bei einer Scheidung passieren soll, schließlich geht man davon aus, dass dieses nicht passieren wird.

Dabei ist ein Ehevertrag nicht nur für Prominente sinnvoll wie bei Donald Trump, Britney Spears oder Michael Douglas. Der Ehevertrag soll in erster Linie Vermögensverhältnisse der Paare regeln sowie Scheidungsfolgen wie Unterhalt und Rentenausgleich.

Auch können auch eigene Inhalte für den Ehevertrag formuliert werden.

Vor allem bei Paaren bei denen sich die Einkommensverhältnisse stark unterscheiden kann ein Ehevertrag sinnvoll sein. Häufig ist einer von beiden der Hauptverdiener und der andere ist finanziell abhängig von ihm. Auch bei Eheleuten unterschiedlicher Nationalität, höheren Alters, Unternehmern und Personen mit Kindern macht ein Ehevertrag durch aus Sinn.

Grundsätzlich sieht das Recht nämlich eine typische Rollenverteilung für die Ehe vor. So ist einer der Partner voll berufsunfähig und der andere kümmert sich um Haushalt und die Kinder und kann so nur beschränkt Erwerbstätig sein während der Ehe. Damit ihm keine Nachteile enstehen sieht der Gesetzesgeber die Eheleute als Team, so dass im Falle der Scheidung das in dem Zeitraum der Ehe erwirtschaftete Geld beiden im Sinne einer Zugewinngemeinschaft zu steht.

Derjenige der in der Ehe mehr Vermögen eingenommen hat muss so am Ende bis zur Hälfte seines Gewinnes an den Partner zahlen. Bei Unternehmern kann dieses existenzbedrohend sein und die Firma gefährden.

Was ein Ehevertrag regelt

Was kann ein Ehevertrag regeln?

Was kann ein Ehevertrag regeln?

Im Ehevertrag kann man abweichende Sonderregelungen treffen und sich auch über Themen wie Hausrat, einzelne Vermögenspositionen, Tod des Partner etc. einbeziehen.

Auch die Altersvorsorge und Unterhaltszahlungen sind wichtige Themen. Der Partner der die Kinder betreut hat finanzielle Einbußen und weniger Rentenansprüche erwerben können. Daher ist der andere im unterhaltspflichtig und muss ihm Teile seiner erworbenen Rentenansprüche abtreten.

In einem Ehevertrag kann man hier auch bewusst darauf verzichten.

Allerdings darf der Ehevertrag niemanden stark benachteiligen, er darf nicht gegen die guten Sitten oder gesetzliche Verbote verstoßen. Außerdem muss ein Ehevertrag von einem Notar beurkundet werden.

Die nachträgliche Anpassung eines Ehevertrages macht sogar Sinn, insbesondere wenn sich die Lebensverhältnisse im Laufe der Ehe verändert haben.

Ein Familiengericht kann den Ehevertrag auch als ungerecht für eine Partei einstufen, wenn beispielsweise die Zwangslage einer Schwangerschaft ausgenutzt wird.

Die Kosten für einen Ehevertrag hängen von dem Einkommen und Vermögen der Paare ab. Die Gebühren hängen so von künftigen Beträgen ab die sich aus dem Ehevertrag ergeben könnten.

Der Ehevertrag kann Geld, Zeit und Nerven sparen. Liegt er vor, so kann eine Scheidung zügig und so auch Geld und Nerven schonend mit möglichst wenig Streit vollzogen werden.

Der Ehevertrag muss auch nicht vor der Eheschließung abgeschlossen werden. Man kann ihn auch noch nach der Ehe beurkunden lassen, wenn beide Partner damit einverstanden sind.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert