Scheidung Deutsch-Belgisch
Kommt es zu einer Scheidung zwischen den beiden Nationen, so ist das belgische Recht anwendbar wenn einer der Ehepartner im Land lebt und die belgische Nationalität besitzt.
Man unterscheidet bei der Scheidung in Belgien eine einvernehmliche Scheidung, wenn beide Partner 20 Jahre alt sind und mindestens 2 Jahr vor dem Stellen des Antrages auf Scheidung miteinander verheiratet waren.
Auch kann es zur Scheidung kommen aufgrund des Schuldprinzips, hier sind mögliche Gründe Misshandlung, Gewalt, Ehebruch, grobe Kränkung und ein Getrenntleben von über 2 Jahren. Dabei muss der betroffene Partner diese beweisen können.
Der Unterhalt wird bei einer schuldhaften Scheidung unter Umständen gekürzt. Das belgische Recht findet auch Anwendung wenn beide Eheleute Ausländer sind und es nicht dem Heimatrecht widerspricht, andernfalls findet der Richter in Belgien das Urteil nach dem Rechts des heimischen Landes.