Scheidung Deutsch-Australisch
In Australien nutzt man 2 Systeme für Scheidungen. So ist zum einen im Regelfall das „Federal Magistrates Court“ zuständig. Kommt es jedoch zu komplexen Fragen bei der Trennung von Vermögen und Zahlungen von Unterhalt wird das höher gestellte „Family Court“ genutzt für das Scheidungsverfahren.
In jedem Fall wird der Scheidungsantrag bei dem lokal zuständigen „Family Law Registry“ eingereicht.
Seit 1975 gibt es in Australien nicht mehr das Schuldprinzip, wie beispielsweise in Polen. Ähnlich wie in Deutschland sieht das Familienrecht in Australien vor, dass die Ehegatten 12 Monate lang getrennt leben müssen und zwar ohne Unterbrechung. Der Antrag auf Scheidung wird es danach gestellt.
Seit 2010 nutzt man das „Divorce Order“. Damit wird im Voraus durch das Gericht geprüft, ob alle Punkte für die Verkündung des Scheidungsurteiles eingehalten wurden. Hierzu gehören auch Kinderangelegenheiten. Damit soll die Anerkennung des Scheidungsurteiles in anderen Staaten vereinfacht werden.