Wer darf den Ehevertrag aufsetzen
Benötigt man zum Aufsetzen eines Ehevertrages einen Anwalt oder Notar? Für einen Ehevertrag gilt, dass keine Anwaltspflicht besteht. Allerdings muss er notariell beglaubigt sein.
Beim Ehevertrag handelt es sich um ein gesetzlich bindendes Dokument und eine fachmännische Begutachtung ist daher nötig. Sollte der Ehevertrag nämlich eine uneindeutige oder unbillige Klausel enthalten so kann er komplett nichtig werden.
Zieht man einen Anwalt zusätzlich zur Rate so kann er einen gegen solch mögliche Eventualität absichern.
Abhängig vom Umfang des Ehevertrages beziehungsweise in weit sich beide Parteien einig sind bei dem Inhalt des Ehevertrages kann man natürlich die Kosten für den Anwalt sparen, denn die reinen Kosten eines Notares liegen unter dem Honorar eines Anwaltes.
Allerdings sind auch Notare als Anwälte tätig. Sicherlich kann dieser dann theoretisch auch beratend tätig werden, allerdings gilt, dass man ihn entweder als Notar oder als Anwalt für den Ehevertrag beauftragt, außerdem ist es ihm untersagt gleichzeitig als Vertreter beider Zuständigkeitsbereiche tätig zu sein.
Weiterhin sollte man bedenken, wenn man sich den Anwalt spart und nur einen Notar wählt, dass der Ehevertrag nicht automatisch wasserdicht ist nur weil der notariell beglaubigt wurde.
Mögliche Stolpersteine im Ehevertrag kann ein fachkundiger Anwalt besser im Detail prüfen. Vor allem gilt bei Eheverträgen, dass sie nichtig werden können sobald sie gegen die guten Sitten verstoßen. Man ist also nicht gänzlich frei in der inhaltlichen Gestaltung eines Ehevertrages.
So gilt, dass ein Ehevertrag in verschiedenen Fällen für ungültig erklärt werden kann, auch noch im Nachhinein. Beispielsweise wenn:
- Er eine Unterlegenheit einer Partei ausnutzt
- Wenn er in irgendeiner Form rechtswidrig ist
- Er eine Klausel enthält die gegenüber einem Unterzeichnenden grob unbilligend ist
Generell gilt, dass der Begriff der Sittenwidrigkeit im Recht durchaus Spielräume für die Interpretation lässt. So ist es möglich, dass ein geschlossener Ehevertrag auch im Nachhinein für nichtig erklärt wird.
Eine Anwaltspflicht für einen Ehevertrag gibt es nicht, jedoch sollten Paare beachten, dass bei der Aufsetzung eines Ehevertrages viele Tücken enstehen können und eine Prüfung durch einen Juristen durchaus sinnvoll ist, um zu vermeiden, dass der Vertrag aufgrund einer ungültigen Klausel im Nachhinein vollständig für ungültig erklärt werden kann und somit rechtlich unwirksam wird.
Ich finde es wirklich sinnvoll, einen Ehevertrag machen zu lassen. So kann man alles regeln, solange noch alles in Ordnung ist. Etwas zu klären, wenn man sich dann streitet ist immer schwierig. Und wenn der Notar alles beglaubigt hat, ist auch alles rechtssicher.
Okay, man braucht keinen Anwalt und kann ohne einen Ehevertrag aufsetzen. Natürlich möchte man lieber nicht, dass der Ehevertrag uneindeutige Klausel enthält. Da ich Laie bin, werde ich einen Anwalt zur Rate ziehen.