Scheidung Deutsch-Schwedisch

Scheidung Deutsch-Schwedisch

Was es bei der Scheidung in Schweden zu beachten gilt.

Was es bei der Scheidung in Schweden zu beachten gilt.

Sollte es zu einer Scheidung vor einem schwedischen Gericht kommen, so wird hier das schwedische Recht angewendet.

Man unterscheidet folgende Fälle in denen das schwedische Recht bei der Scheidung zum Einsatz kommen kann:

  • Einer der Ehepartner hat einen dauerhaften Wohnsitz in Schweden
  • Beide Partner haben die schwedische Staatsangehörigkeit
  • Der Antragssteller hat die schwedische Staatsangehörigkeit und einen dauerhaften Wohnsitz in Schweden, ist über 18 Jahre alt bzw. bzw. seit mindestens einem Jahr einen dauerhaften Wohnsitz in Schweden hat.

Gründe für die Scheidung in Schweden

Für die Scheidung nach dem schwedischen Recht müssen einige Gründe vorliegen.

In manchen Fällen muss der Scheidung eine Bedenkzeit voraus gehen von 6 Monaten bis zu einem Jahr. Dieser Fall tritt ein, wenn beide Eheleute möchten, dass einer der beiden dauerhaft mit dem Kind zusammen lebt, welches noch keine 16 Jahre alt ist und unter der Aufsicht des Ehepartner steht oder aber auch wenn der Wunsch nach der Scheidung nur von einem von beiden geäußert wird.

Wurde ein Partner zur Ehe gezwungen oder war zum Zeitpunkt der Eheschließung noch keine 18 Jahre alt oder es besteht gar eine enge Verwandschaft zwischen den Eheleuten, dann kann diese Bedenkzeit entfallen.

Ebenso entfällt die Bedenkzeit bei der Scheidung in Schweden, wenn man schon mindestens 2 Jahre lang getrennt lebt, auch wenn der Trennungswunsch nur von einem ausgeht.

Unterhaltszahlungen können die Eheleute einig festlegen oder es werden welche Gerichtsurteil zu gesprochen.

Unterhaltszahlungen in Schweden

Nach der Scheidung sind beide für den eigenen Unterhalt zuständig. Sollte einer Geld für den Unterhalt übergangsweise benötigten, so kann der andere Partner hierfür verpflichtet werden.

Gegenüber Kindern sind die Eltern unterhaltspflichtig und müssen im Rahmen ihrer Möglichkeiten diesen nachkommen. Eltern die nicht mit dem Kind zusammenleben kommen durch eine Zahlung der Unterhaltspflicht nach.

Die Zahlungen werden im Normalfall periodisch geleistet, aber auch einmalige Pauschalbeträge sind möglich. Die Unterhaltszahlungen werden nur in Ausnahmefällen über eine begrenzten Zeitraum hinaus geleistet.

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