Aufhebung

Aufhebung

Die eingetragene Lebenspartnerschaft wird durch eine Aufhebung beendet.

Die eingetragene Lebenspartnerschaft wird durch eine Aufhebung beendet.

Die Aufhebung entspricht bei einer eingetragenen Lebenspartnerschaft einer Scheidung bei der Ehe.

Auch bei der eingetragenen Lebenspartnerschaft werden den Partnern ähnliche Rechte und Pflichten zugesprochen wie in einer Ehe.

  • So sind sie einander zu Unterhalt verpflichtet.
  • Sie tragen den gleichen Nachnamen.
  • Das leibliche Kind des Lebenspartners kann den Nachnamen der eingetragenen Lebensgemeinschaft erhalten.
  • Leben im Güterstand der Zugewinngemeinschaft der auch anders geregelt werden kann.
  • Sie haben ein Mitspracherecht für Kinder des sorgeberechtigen Partners.
  • Der Hinterbliebene hat Rentenansprüche des anderen.

Aufhebung der eingetragenen Lebenspartnerschaft

Kommt es zur Aufhebung der eingetragenen Lebensgemeinschaft gilt es ähnlich wie bei einer Scheidung einige Dinge einzuhalten.

  • Es muss ein Trennungsjahr erfolgt sein.
  • Ein Partner muss den Antrag stellen oder beide.
  • Es wird davon ausgegangen, dass die Lebensgemeinschaft nicht wiederherstellbar ist.
  • Eine Fortsetzung der Lebenspartnerschaft für einen Partner eine nicht zumutbare Härte wäre.

Auch eine Verfahrenskostenhilfe ist hier wie bei einer Scheidung möglich und es können Folgesachen geklärt werden müssen.

Versorgungungsausgleich

Der Versorgungsausgleich wird beim Familiengericht eingereicht oder in einem notariellen Vertrag von vornherein ausgeschlossen. Auch ist es möglich diesen wie bei einem Ehevertrag anders zu regeln.

Dabei werden Rentenansprüche während der Zeit der Partnerschaft ausgeglichen. Dieses erfolgen allerdings erst bei eingetragenen Lebenspartnerschaften nach dem 01.01.2005.

Aber auch andere Folgesachen werden wie bei der Scheidung einer Ehe geklärt.

Auch Unterhaltsansprüche können bestehen, wenn der Partner der Unterhalt fordert sich nicht durch zumutbare Arbeit selbst unterhalten kann.

Bei einer gemeinsamen Wohnung erhält einer der beiden Partner diese. Der Hausrat wird wie bei einer Ehe aufgeteilt.

Auch eine Aufhebung online ist möglich. Wie bei der Scheidung-Online wird der Anwalt dann per Internet kontaktiert. Man spart hier wie bei der Scheidung Zeit und Geld. Das Erscheinen zum Termin vor Gericht ist hier dennoch nötig. Gerade wenn man sich einnehmlich trennt spart man so Geld, da nur ein Anwalt beauftragt wird, dessen Kosten man sich teilen kann.

 

 

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