Scheidung online
Im Zeitalter des Internets kann man auch einige Formalitäten einer Scheidung online einreichen bzw. durchführen. Gerade wenn man beruflich sehr eingespannt ist, Zeit sparen möchte, ohne hin alles bereits geklärt ist und man weiteren Kontakt mit dem bisherigen Ehepartner meiden möchten bietet sich diese neue Option der Online-Scheidung an.
Vollständig online führt man jedoch hierbei die Scheidung nicht durch, aber die nötigen Dokumente werden per Internet übermittelt. Zu Beginn sucht man auch hier seine Rechtsvertretung des Vertrauens aus und füllt ein erstes Formular aus. Darin werden in der Regel Angaben des Nettoeinkommens gemacht, über gemeinsamer unterhaltspflichtiger Kinder im Haushalt.
Es stellt sich auch die Frage ob es sich um eine einvernehmliche Scheidung handelt und schon ein notarieller Vertrag vorliegt über Verzicht auf einen Versorgungsausgleich und Rentenausgleich wie im Ehevertrag oder eine Scheidungsfolgevereinbarung.
Weiterhin gibt man allgemeine Angaben wie die Namen, Anschriften, Heiratsdatum, Trennungsgrund etc. an.
Auch hier gilt die anwaltliche Schweigepflicht und somit sind die von ihnen hier gemachten Angaben strengstens vertraulich und sollten auch so behandelt werden.
Der weitere Ablauf ist zügig, liegen keine weiteren Rückfragen vor kann der Antrag auf Scheidung schon innerhalb von 24 Stunden bei Gericht vorliegen. Es ist auch möglich erst noch zu warten und die Handlungsvollmacht später zu erteilen bis weitere Fragen geklärt sind.
Die Kosten einer Online-Scheidung
Die Kosten für eine Online-Scheidung richten sich, wie bei jeder Scheidung, nach dem Nettoeinkommen der Eheleute, je geringer es ist umso günstiger ist die Scheidung.
Es ist jedoch möglich durch Preisnachlässe der Anwälte bei einer Online-Scheidung gut 25% zu sparen, insbesondere wenn vieles bereits einvernehmlich im Voraus geklärt wurde und es zu keinem Rosenkrieg kommen muss.
Um Anwaltskosten zu sparen sollte man darauf achten das beispielsweise Kosten für Porto und Briefe pauschal abgerechnet werden oder durch eine bundesweite Vertretung vor Gericht bei der der Fall einem Kollegen vor Ort übertragen wird und somit kaum Fahrtkosten enstehen in der Anwaltsrechnung
Es ist auch möglich Prozesskostenbeihilfe zu beantragen bei entsprechenden Voraussetzungen, hier zahlt man die die Anwaltskosten bei Gericht und zahlt diese geringeren Beträge später bei Gericht in Raten. Bei hohen Schulden und geringen Einkommen kann der Prozess auch kostenfrei sein. Die Beihilfe entfällt, wenn nur ein Ehepartner Geringverdiener bzw. verschuldet ist, in dem Fall muss der besser verdienende Partner für die Begleichung der Kosten aufkommen.
Für die Beantragung der Gerichtskostenbeihilfe benötigt man Kopie des Mietvertrages, Gehaltsbescheinigungen, Unterlagen über Verbindlichkeiten.
Die Vorteile einer Online-Scheidung sind:
- sie kann schnell durchgeführt werden
- bundesweit verfügbar
- Scheidung kann bei klarer Faktenlage fair durchgeführt werden
- spart Zeit, Geld und Nerven