Onlinescheidung

Onlinescheidung

Onlinescheidung was man beachten muss.

Onlinescheidung was man beachten muss.

Die Onlinescheidung kann den Scheidungsprozess beschleunigen. Es können hierbei viele unangenehme Berührungspunkte mit dem alten Partner gemieden werden.

Schon die erste Kontaktaufnahme mit dem Anwalt der einen vertreten soll kann online erfolgen. Gänzlich über das Internet funktioniert eine Scheidung online jedoch nicht.

Wichtig für den ersten Kontakt sind persönliche Daten des Mandaten an den Anwalt. Liegen alle wichtigen Informationen vor kann dieser bei dem zuständigen Familiengericht den Scheidungsantrag einreichen.

Vor dem Familiengericht besteht ein Anwaltszwang, das bedeutet, dass sie von einem Anwalt vor Gericht bei ihrer Scheidung vertreten werden müssen. Der Weg über den Onlinekontakt kann hier mögliche Hemmschwellen senken und auch die Scheidung beschleunigen und günstiger machen wenn einige persönliche Treffen mit dem Anwalt in seiner Kanzlei entfallen.

Ein Scheidung umfasst Themengebiete wie nachehelichen Ehegattenunterhalt, Trennungsunterhalt, Scheidungsfolgevereinbarungen, Sorgerecht, Versorgungsausgleich und auch ein möglicher vorhandener Ehevertrag kann hier die Scheidung beschleunigen.

Ist man sich mit dem noch Ehepartner einig über die Trennung so kann diese im gegenseitigen Einvernehmen erfolgen, andernfalls kommt es zu einer streitigen Scheidung. Letztere kann sich über mehrere Jahre hinweg ziehen und erhöht mögliche Kosten.

Besonders vorteilhaft für eine schnelle und günstige Scheidung ist es wenn eine Ehevertrag bzw. eine Scheidungsfolgenvereinbarung vorliegen.

Der Scheidungsantrag kann auf die Scheidung beschränkt werden. Kommt es zu Scheidungsfolgen so können diese in einer Scheidungsfolgenvereinbarung geregelt werden, dieses spart Zeit, Geld und Nerven. Man regelt hier nämlich alle Pflichten und Rechten beider Seite und vermeidet so eine gerichtliche Auseinandersetzung deren Ausgang offen und so risikoreich ist.

Die Scheidungsfolgevereinbarung wird notariell beurkundet bzw. beim Scheidungstermin zu Protokoll des Gerichts erklärt.

Für die Scheidung muss nach deutschem Recht ein Trennungsjahr eingehalten werden. Die eigentliche Scheidung erfolgt beim Scheidungstermin.

Ablauf der Onlinescheidung

Ablauf der Onlinescheidung

Ablauf der Onlinescheidung

Kommt es zu einer einvernehmlichen Scheidung so genügt ein Anwalt, da nicht jeder Partner durch einen anderen Anwalt vertreten werden muss, hierdurch kann man die Anwaltskosten also halbieren.

Man beantragt einen Anwalt und der Ehegatte muss nur noch dem Scheidungsantrag zu stimmen. Kommt es jedoch zu Streitigkeiten um Ehegattenunterhalt etc. also Scheidungsfolgen so muss der Ehepartner jedoch selbst einen eigenen Rechtsanwalt nehmen, welchen er selbst bezahlen muss.

Auch bei der Onlinescheidung ist es jedoch unumgänglich, dass beide Partner persönlich beim Scheidungstermin erscheinen, auch bei einer einvernehmlichen Scheidung.

Die Kosten für die Scheidung richten sich nach den Streitwerten. Hier gilt als Grundlage das 3 fache monatliche Nettoeinkommen beider Partner. Gesetzlich sind jedoch mindestens 3000 Euro angesetzt.

Der Gebührenrahmen bestimmt so die eigentliche Gebühr. Nimmt man nur einen Anwalt so fallen die Gebühren nur in der Mindesthöhe an.

Bei einem geringen Einkommen kann auch eine staatliche Verfahrenskostenhilfe in Frage kommen, hierbei werden zum größten Teil die Anwaltsgebühren und Gerichtsgebühren vom Staat übernommen.

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