Scheidung Deutsch-Luxemburgisch

Scheidung Deutsch-Luxemburgisch

Die Flagge des Landes Luxemburg, was gilt es bei der Scheidung zu beachten?

Die Flagge des Landes Luxemburg, was gilt es bei der Scheidung zu beachten?

Kommt es zu einer Scheidung bei Parteien die deutsche bzw. luxemburgische Staatsangehörigkeit besitzen sollte man folgendes beachten.

Im luxemburgischen Recht gibt es 3 Arten der Scheidung, sobald ein luxemburgischer Staatsbürger oder der Beklagte den Wohnsitz im Großherzogstum hat:

  1. Scheidung wegen dem Scheitern des Zusammenlebens
  2. Scheidung in beidseitigem Einvernehmen
  3. und Scheidung wegen Verschuldens

Die Scheidung wegen Verschulden kann in Frage kommen wenn der Ehegatte schwere Beleidigungen, Exzesse, Misshandlung oder anderes verübt hat.

Die Scheidung in beidseitigem Einvernehmen greift erst nach einem 2 jährigen Bestehen der Ehe und wenn beide Partner über 23 Jahre alt sind und die Scheidungsvereinbarung unterzeichnet haben.

Eine Scheidung wegen des Scheitern des Zusammenlebens sieht vor, dass die Ehe eine dreijährige Trennungsphase durchgemacht hat. Hier genügt es wenn ein Partner den Antrag stellt. Sollte ein Partner geisteskrank sein so kann nach fünf Jahren eine Scheidung erfolgen.

Es kann zur Kürzung von finanzieller Unterstützung kommen wenn eine schwere Beleidigung oder Misshandlung im Fall der schludhaften Scheidung vorliegt.

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