Einvernehmliche Scheidung

Einvernehmliche Scheidung

Die Einvernehmliche Scheidung kann nach einem Trennungsjahr vollzogen werden.

Die Einvernehmliche Scheidung kann nach einem Trennungsjahr vollzogen werden.

Die Einvernehmliche Scheidung kann vollzogen werden wenn das Ehepaar mindestens 1 Jahr getrennt gelebt hat. Dazu muss der Ehepartner nicht aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen sein. Lebt man in einer gemeinsamen Wohnung in von einander räumlich getrennten bereichen wird dieses auch anerkannt.

Die Trennungszeit wird nicht unterbrochen wenn das Ehepaar im Sinne einer Versöhnung versucht bis zu 3 Monate wieder gemeinsam zu leben. Bei der Trennungszeit ist es wichtig, dass keine Gemeinsamkeiten mehr in den Lebensbereichen und kein gemeinsames Leben mehr statt findet.

Unter welchen Voraussetzungen kann eine Einvernehmliche Scheidung durchgeführt werden?

Um eine Scheidung einvernehmlich und möglichst unkompliziert und streitfrei durch zu führen müssen folgende Dinge geregelt werden:

  • Die Aufteilung des Hausrates
  • Ein mögliches Umgangsrecht bei gemeinsamen Kindern und der Kindesunterhalt
  • Eine Übernahme der gemeinsamen Wohnung durch einen der beiden Ehepartner

Für das Familiengericht reicht es wenn diese Punkte bereits in der Erklärung des Scheidungsantrages geregelt wurden.

Der Versorgungsausgleich bei der Scheidung

Nach dem Familienrecht erfolgt auch ein Versorungsausgleich. Dieser sieht vor, dass Anwartschaften auf Rentenansprüche zwischen den Ehepartner ausgeglichen werden. So hat derjenige Partner Ansprüche der aufgrund der Kindererziehung nicht sozialversicherungspflichtig erwerbstätig war auf die Hälfte der Rentenansprüche des Partner der erwerbstätig war.

Man berücksichtigt hier die Zeit der Ehe mit dem ersten Tag von dem Monat der Eheschließung bis zum letzten Tag in dem Monat in dem der Scheidungsantrag gestellt wurde.

Dauerte die Ehe jedoch nur  1 bis 3 Jahre erfolgt der Versorgungsausgleich nur wenn einer der beiden Partner diesen beantragt.

Auch kann der Versorungsausgleich im Ehevertrag genauer geregelt werden.

Für den Antrag füllen die Ehepartner die Formular aus, reichen sie beim Gericht ein, welches diese an den Versorgungsträger weiter leitet.

Die Kosten der einvernehmlichen Scheidung

Die Einvernehmliche Scheidung spart Kosten und Zeit.

Die Einvernehmliche Scheidung spart Kosten und Zeit.

Auch die einvernehmliche Scheidung ist ohne einen Anwalt nicht möglich. Allerdings sind die Kosten deutlich geringer als bei einer streitigen Scheidung. Da der andere Partner nur in die Scheidung einwilligen muss nach dem der Anwalt des ersten Partners die Scheidung eingereicht hat.

So fallen keine Kosten für einen 2. Anwalt an.  Man kann sich auch die Kosten des beauftragten Anwaltes teilen. Dieses sollte man vorher schriftlich vereinbaren.

Bei geringen Vermögensverhältnissen eines Partner kann von diesem auch ein Antrag auf eine ratenfreie Verfahrenskostenhilfe gestellt werden. In diesem Fall wäre die Scheidung für beide Partner kostenfrei, da der Staat dann die Kosten des beauftragten Anwaltes übernimmt.

Neben den gesparten Kosten ist eine einvernehmliche Scheidung auch deutlich schneller. So kann der Scheidungsantrag schon bis zu 3 Monate vor Ende des Trennungsjahres gestellt werden wenn der Versorungsausgleich durchgeführt werden muss.

Entscheidet man sich für eine Online-Scheidung spart man noch die Kosten für den Schriftverkehr und die Anfahrten.

Liegt ein Streit über die Aufteilung von Vermögen und den Zugewinnausgleich sollte man von einer einvernehmlichen Scheidung absehen.

Gerade bei hohen Vermögenswerten ist es sinnvoll einen eigenen Anwalt zu beauftragen.

Kann unter Umständen kann eine Scheidung doch nicht wie erwartet einvernehmlich erfolgen muss ein zweiter Anwalt eingeschaltet werden. Der erste darf nur einen der Partner vertreten. Beraten darf er jedoch beide. Muss ein 2. Anwalt genommen werden muss dieser von dem Partner bezahlt werden der ihn in Anspruch genommen hat bzw. sollte dieser Fall mit in die schriftliche Vereinbarung mit aufgenommen werden.

One Reply to “Einvernehmliche Scheidung”

  1. Es stimmt, dass der Prozess deutlich schneller vorangeht, was auch bestimmt einige Kosten erspart. Meine Frau und ich wollen uns ebenfalls einvernehmlich scheiden lassen. Dafür müssen wir uns noch beide einen eigenen Rechtsanwalt suchen.

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