Scheidung Deutsch – Thailändisch

Scheidung Deutsch – Thailändisch

Der Chiangmai in Thailand.

Der Chiangmai in Thailand.

Bei der Scheidung zwischen Deutschen und Thailändern gibt es einige Dinge zu beachten. Die Scheidung kann in Deutschland eingereicht werden, wenn beide ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, unabhängig davon, ob sie zusammen wohnen oder getrennt.

Einschränkungen gibt es wenn nur einer der beiden Eheleute ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat. Bestand die deutsche Staatsangehörigkeit für mehr als 6 Monate vor der Stellung des Scheidungsantrages und man hat sich in Deutschland aufgehalten kann die Scheidung in Deutschland eingereicht werden.

Besitzt man die thailändische Staatsangehörigkeit und der Partner wohnt in einem anderen Land, dann kann man, wenn man mindestens 1 Jahr lang in Deutschland vor der Stellung des Scheidungsantrages in Deutschland gelebt hat diese in Deutschland einreichen.

Sollte die Scheidung von beiden gemeinsam eingereicht werden, so genügt es wenn nur einer von beiden seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland, um die Scheidung in Deutschland zu beantragen.

Scheidung in Thailand

Man kann die Scheidung auch in Thailand beantragen, wenn die Heirat dort eingetragen wurde, diese muss nicht in Thailand geschlossen worden sein. Auch eine Heirat in Deutschland kann so in Thailand abgewickelt werden.

Dabei werden 2 Arten der Scheidung berücksichtigt.

Im örtlichen Bezirksamt (Amphoe/Khet) kann die Ehe geschieden werden, wenn die Eheleute anwesend sind in Form einer Privatscheidung. Hier gibt es die Scheidungseinträge KhorRor.6 und die Scheidungsurkunden KhorRor.7.

Für die Anerkennung der Privatscheidung in Deutschland erfordert, dass die Scheidung auch nach deutschem Recht erfolgte. So muss beispielsweise auch das deutsche Trennungsjahr eingehalten worden sein. Ein Anerkennungsverfahren wird in der Landesjustizverwaltung des zuständigen Bundeslandes oder bei der Senatsverwaltung für Justiz in Berlin durchgeführt.

Hierzu wird nach § 107 FamFG der Antrag auf Anerkennung einer ausländischen Entscheidung in Ehesachen benötigt. Hierfür benötigt man eine beglaubigte Kopie des thailändischen Scheidungsurteils, die Kopie der Heiratsurkunde, Nachweis der Staatsangehörigkeit, Vollmachten für den Antrag wenn der Antrag durch Bevollmächtigte eingereicht wird, Bescheinigungen über das Einkommen des Antragstellers.

Die gerichtliche Scheidung kann von einem Ehepartner bei dem zuständigen Provinzgericht in Thailand eingereicht werden wenn die Privatscheidung nicht in Deutschland anerkennt wird. Hierzu sollten die Scheidungsvoraussetzungen vorliegen.

Ebenso ist es möglich per Vertrag die Scheidung einvernehmlich bei Gericht zu erreichen.

Die Scheidung nach thailändischem Recht

Nach dem thailändischen Recht kann eine Ehe durch die Scheidung, den Tod oder eine Aufhebung beim Gericht beendet werden. Auch beim Verstoß gegen das Verbot Doppelehe, wenn die Ehe nicht ordnungsgemäß registriert wurde, nicht geschäftsfähig, man blutsverwandt oder zurechnungsfähig kann die Ehe wieder aufgehoben werden.

Die Privatscheidung gilt als vollzogen wenn sie von beiden Eheleuten beim Standesbeamten erklärt und beurkundet wird. Formell sollte dieses vor 2 Zeugen erfolgen und beim Bezierksamt Ampoe registriert werden.

Bei der gerichtlichen Scheidung sind die benötigten Scheidungsgründe für eine streitige Scheidung zu beachten. Hier ist also ein Fehlverhalten eines Partner nötig, welches der andere nicht verziehen hat oder akzeptiert hat. Hier gelten Ehebruch, körperliche Gewalt, seelische Misshandlung, die Vernachlässigung von Pflichten des Unterhalts, entwürdigendes Verhalten, eine Verschollenheit des Partner seit 3 Jahren, starke Beleidigung als Scheidungsgründe.

Das Sorgerecht für gemeinsame Kinder wird bei der Privatscheidung in Thailand ebenfalls geregelt. Hier erhält der Partner, bei dem die Kinder wohnen das Sorgerecht.

Für die gerichtliche Scheidung gilt, dass der Partner der den Prozess gewinnt auch das Sorgerecht erhält.

Auch müssen sich die Partner über die Zahlung von Kindesunterhalt einig werden bzw. wird diese durch ein Gericht bestimmt.

Das eheliche Vermögen wird zur Hälfte und den Eheleuten aufgeteilt, dieses gilt auch für Schulden die man zur Hälfte übernimmt.

Ebenso entscheidet das Gericht über die Höhe von nachehelichem Unterhalt bzw. einer Entschädigung, wenn einer der beiden die Scheidung verschuldet hat. Diese Unterhaltspflicht endet bei einer neuen Heirat des Unterhaltsberechtigten.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert