Scheidung Deutsch-Tschechisch
In Tschechien kommt bei der Scheidung das Recht des Landes zu tragen, in dem sich die Ehepartner bei der Einreichung der Scheidung als gewöhnlichen Aufenthalt haben. Sind diese unterschiedlich so zählt das Land der Staatsangehörigkeit der Ehepartner zum Zeitpunkt der Scheidung. Haben beide unterschiedliche Wohnsitze und Staatsangehörigkeiten so wird das tschechische Recht bei der Einreichung des Scheidungsantrages in Tschechien angewendet.
Um sich scheiden lasen zu können muss man mindestens 6 Monte von einander getrennt gelebt haben und die Ehe muss mindestens 1 Jahr lang bestanden haben. Auch kann die Scheidung nach tschechischem Recht erfolgen, wenn sie sonst nach ausländischen zu großen Komplikationen führen würde.
Für die Scheidung müssen sich beide einig sein, wenn sie eine einvernehmliche Scheidung anstreben muss man zu dem noch gültige Vereinbarungen über das Sorgerecht vorhandener Kinder treffen sowie Ansprüche für Umgangs- und Sorgerecht klären.
Ist die Scheidung nicht einvernehmlich müssen Gründe für die Zerrüttung der Ehe vorliegen. Sollte ein Ehegatte der nicht am Scheitern der Ehe schuldig ist der Scheidung widersprechen kann diese zurückgewiesen werden. Jedoch zählt die Ehe dann auch als zerrüttet sofern man für mindestens 3 Jahre getrennt lebt. Liegt eine zerrütte Ehe vor so wird sie möglichst im Einvernehmen geschieden.
Wenn durch die Scheidung ein minderjähriges Kind zu einem Schaden kommen könnte, erfolgt die Scheidung erst wenn rechtlich die Versorgung und der Umgang mit dem Kind geklärt wurden. So steht das Wohl des Kindes bei der Scheidung an erster Stelle.
Es gibt eine Unterhaltspflicht in Tschechien, allerdings nur wenn der Partner nicht für seinen eigenen Unterhalt aufkommen kann bzw. dieses in der Eheschließung begründet ist. So regeln die Ehepartner in dieses meist vorher und lassen es von Gericht bestätigen. Auch kann das Gericht mögliche Unterhaltsansprüche dem Partner zusprechen, wenn diese sich nicht vorab einigen können.
Die Ansprüche auf Unterhalt können jedoch maximal 3 Jahre lang nach der Scheidung fortbestehen. Kommt es zu einer eingetragenen Lebenspartnerschaft oder erneuten Heirat erlöschen die Unterhaltsansprüche auch vorher.
Die Gerichtskosten können unter Umständen auch erstattet werden, wenn die Umstände dieses erfordern. Ebenso kann man auch Anträge auf ermäßigte Gebühren oder Gebührenbefreiung bei der tschechischen Anwaltskammer für den Rechtsbeistand beantragen.
Guten Tag,
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Grundsaetzlich erfüllen wir alle Vorraussetzungen für eine Scheidung nach Tschechischen Gesetz.
Ich wäre Ihnen dankbar wenn Sie mir einen Experten nennen mit dem ich Kontakt aufnehmen kann and das Thema besprechen kann. Kosten diese Beratung werden natürlich von uns getragen.
Frank Eichel
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