Was ein Ehevertrag regelt
Durch einen Ehevertrag können sich Paare für den Fall der Scheidung absichern. Schon vor der Heirat sollte man sich daher Gedanken über eine mögliche Scheidung machen. Auf diese Weise kann eine Scheidung vereinfacht werden, wird günstiger und Streit kann vermieden werden.
Der Ehevertrag muss einvernehmlich geschlossen werden und kann im Nachhinein, auch im Einvernehmen, verändert werden.
Dabei ist ein Ehevertrag nur gültig wenn er notariell beurkundet wurde.
Statistisch gesehen zerbricht jede 3. Ehe. So wurden laut dem Statistischen Bundesamt im Jahr 2017 von 407.000 geschlossenen Ehen wieder 153.500 geschieden. Gerade eine Ehevertrag ermöglich eine reibungslose und würdevolle Trennung ohne Rosenkrieg.
Nur wenige Eheleute schließen einen Ehevertrag ab und so sind Streitigkeiten um Geld, Immobilien, Kinder etc. vorprogrammiert. Der Ehevertrag ermöglicht die Regelung der Zukunft einer gemeinsamen Wohnung, ebenso wie Unterhalt, Vermögen, Rentenausgleich usw. Einseitig dürfen die Regelungen nicht sein und auch nicht gegen die guten Sitten verstoßen. Ein kompletter Verzicht auf Unterhalt und Rentenausgleich und die Erklärung, dass ein Partner allein die Kinder bis zum 18 Lebensjahr aufzieht sind somit nicht möglich.
Unter anderem wird im Ehevertrag der Unterhalt geregelt für den schlechter verdienenden Partner. Sind Kinder vorhanden so kann derjenige der den Beruf ganz oder teilweise aufgegeben hat zur Betreuung der Kinder einen gesetzlichen Betreuungsunterhalt geltend machen, meist bis zum dritten Lebensjahr des Kindes.
Unterhalt und Altersvorsorge
Der Unterhalt im Trennungsfall wird mit Hilfe der Düsseldorfer Tabelle ermittelt. Unterhaltsverstärkende Vereinbarungen räumen dem anderen Partner ein, dass er nur Karriere machen konnte, da der andere sich um die Kinder gekümmert hatte.
Aber auch schon in der Trennungsphase besteht Anspruch auf Unterhalt der geregelt werden will. Man kann im Ehevertrag vorab festlegen, dass man monatlich einen bestimmten Betrag zahlt bis der gesetzlich festgelegte Unterhalt gezahlt werden muss.
Ähnliches gilt für die Altersvorsorge, da der Partner der sich um die Kinder gekümmert hat nicht für das Alter vorsorgen konnte. Die Nachteile werden so ausgeglichen. So kann man Geld für eine private Rentenversicherung überweisen, damit sich der andere eine Rücklage bilden kann etc.
Für den Versorgungsausgleich gilt, dass die Rentenanwartschaften zwischen den Eheleuten geteilt werden.
Der Güterstand und die Gütertrennung müssen ebenfalls geregelt werden. Ohne Ehevertrag lebt man in einer Zugewinngemeinschaft die vorsieht, dass nach der Scheidung der Zugewinn aufgeteilt wird auf den finanzschwächeren Partner. Gerade bei Unternehmern kann das zum wirtschaftlichen Ruin führen.
So kann man vorab Ratenzahlungen vereinbaren, eine Lebensversicherung für den Partner abschließen etc.
Anstelle der Zugewinngemeinschaft kann auch die Gütertrennung gewählt werden, dann erfolgt kein Zugewinnausgleich. Beide Partner trennen so strikt ihre Vermögen. Eine Aufteilung erfolgt nach der Scheidung nicht, nur im Todesfall wird ein Viertel geerbt.
Für ein mögliches Erbe können auch Regelungen wie die Erbfolge im Ehevertrag festgehalten werden. Nimmt man an der Firma teil, ist man am Gewinn beteiligt etc.
100 Jahre lang wird der Ehevertrag nach der Schließung als Urkunde aufbewahrt und ist gültig. Eine Anpassung an neue Lebensumstände ist jedoch jederzeit möglich.