Ehe
Die Ehe ist nach dem Bundesverfassungsgericht „die auf einem Entschluss von Mann und Frau beruhende, unter Wahrung bestimmter vom Gesetz vorgeschriebener Formen geschlossene Einehe“ (BVerfGE 29, 176). Auchwird sie als „Vereinigung von Mann und Frau zu einer umfassenden, grundsätzlich unauflösbaren Lebensgemeinschaft“ definiert.
So wird die Ehe zusammen mit der Familie als Lebensform definiert die nicht abgeschafft werden dürfen. Die Familie ist ein eigenständiger, geschlossener Lebensbereich, der vom Staat gefördert und respektiert werden muss.
Die Ehepartner entscheiden individuell, ob sie einem Beruf nach gehen oder sich um die Führung des Haushaltes kümmern. Gerade im gesellschaftlichen Wandeln, Rollenwandel von Frau und Mann, Homo-Ehen gilt es hier auch Abänderungen zu beachten.
So ist gerade ein Ehevertrag von Vorteil, wenn die Ehe nicht dem klassischen Prinzip folgt, kinderlos, Doppelverdiener-Ehe etc. Gerade durch Versorgungsausgleich, Zugewinngemeinschaft, Unterhaltspflicht wird nämlich der Partner, der mit der Kindererziehung betraut ist so nach der Ehe, bei der Scheidung geschützt.
Diskriminierungsverbot
Ehe und Familie sind gleichberechtigt zu behandeln, aber zu gleich gilt auch das Diskriminierungsverbot. So dürfen kinderlose Paare gegenüber Eltern, eheliche gegenüber anderen Lebensgemeinschaften oder ledige Paare gegenüber verheirateten nicht benachteiligt werden. Auch sind uneheliche Kinder den ehelichen gleich zustellen. Der Staat muss Rahmenbedingungen schaffen die eine seelische und leibliche Entwicklung ermöglicht unter den selben Bedingungen.
Auch Alleinerziehende dürfen steuerlich nicht mit ihren Kindern benachteiligt werden. Das Familienrecht wacht über die Einhaltung der Pflichten der Eltern die das natürliche Recht der Erziehung und Pflege haben.
Der Mutter wird durch das Mutterschutzgesetz die Fürsorge und der Schutz der Gemeinschaft gewährt.
Mehrfachehen, Bigamie, sind strafbar, so herrscht in Deutschland die monogame Einehe.
Die ehe wird auf Lebenszeit geschlossen und kann durch ein Scheidungsverfahren wieder aufgehoben werden. In der Ehe gilt für die Ehegatten die eheliche Solidarität. Kommt es zur Trennung und Scheidung enstehen nacheheliche Pflichten in Bezug auf Unterhalt, Aufteilung des Vermögens, Versorgung etc.
Für gleichgeschlechtliche Paar gibt es seit 2002 die eingetragene Lebenspartnerschaft. Rechtlich entspricht sie weitestgehend der Ehe.