Scheidung Deutsch-Griechisch
Lebt einer der beiden Partner dauerhaft in Deutschland oder beide, so kann die Scheidung vor einem deutschen Gericht erfolgen.
Sollten beide die griechische Staatsangehörigkeit haben, kann die Scheidung auch in Deutschland stattfinden, jedoch wendet man dann das griechische Scheidungsrecht an.
Für die Scheidung nach griechischem Recht muss eine starkt zerrüttete Ehe vorliegen.
Diese ist gegeben, wenn beide 2 Jahre lang getrennt leben.
Man kann sich jedoch auch einvernehmlich scheiden lassen.
Die Voraussetzungen hierfür sind, dass beide sich scheiden lassen möchte und schon mindestens 1 Jahr verheiratet waren.
Ein Verschuldungsprinzip gibt es im griechischen Recht bei der Scheidung nicht mehr.
Besonderheiten der griechischen Scheidung
Weiterhin müssen sie die Scheidung in 2 mindestens 6 Monaten auseinander liegenden Sitzungen vor Gericht beantragen.
Ist ein Partner durch seine Gesundheit oder sein Alter nicht mehr in der Lage seinen Lebensunterhalt selbst zu verdienen oder betreut ein minderjähriges Kind, so kann nach der Scheidung ein Unterhalt eingefordert werden.
Die Unterhaltspflicht kann auch in anderen Fällen wie einer Berufsausbildung bestehen, endet jedoch spätestens nach 3 Jahren.
Ein Versorgungsausgleich findet jedoch nicht statt, hingegen führt man den Zugewinnausgleich durch.